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Pflegegrad ermitteln

So prüfen wir den Pflegegrad-Rechner, mit allen Testfällen

Kurz gesagt: Die Rechnung stimmt, Ihre eigene Einschätzung bleibt der unsichere Teil. Rechner, Tests und diese Seite sind von einer KI erstellt. Eine Pflegefachkraft hat sie nicht geprüft; darum legen wir hier alles offen.

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Auf dieser Seite
  1. Können Sie dem Ergebnis trauen?
  2. Bescheid da? Ihre Rückmeldung
  3. Rechnet der Rechner richtig?
  4. Zwei Prüfwege
  5. Worüber gestritten wird
  6. Alle Fälle mit Fundstelle
  7. Zum Herunterladen

Können Sie dem Ergebnis trauen?

Der Rechnung ja; Ihrer Einschätzung so weit, wie sie zum Alltag der Person passt. Der Rechner fragt in Alltagssprache, etwa „mit etwas Hilfe“ statt „überwiegend selbständig“. Ob Sie damit dieselbe Stufe wählen wie eine Gutachterin, prüft keiner unserer Tests. Das zeigt erst der Bescheid.

Wie groß diese Unsicherheit ist, zeigt eine Studie des GKV-Spitzenverbands: Zwei Gutachter begutachteten dieselben 295 Erwachsenen getrennt. Bei 59 % kamen sie zum gleichen Ergebnis, bei 38 % lagen sie eine Stufe auseinander.

Zwei Gutachter, dieselben 295 Menschen, getrennt begutachtet
  • 59 % gleiches Ergebnis (175 Menschen)
  • 38 % eine Stufe daneben (111 Menschen)
  • 3 % zwei Stufen (9 Menschen)

Erprobungsfassung des heutigen Verfahrens, Erhebung 2008, mit sechs Stufen und anderen Schwellen als die heutigen Pflegegrade. Quelle: GKV-Spitzenverband, Schriftenreihe Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, Band 3, 2011, S. 73.

Neuere Zahlen für das heutige Verfahren haben wir nicht gefunden. Darum erwarten wir auch vom Rechner nicht, dass er jeden Bescheid trifft. Für Sie heißt das:

  • Nehmen Sie das Ergebnis als Orientierung für den Anruf bei der Pflegekasse; entschieden wird nach der Begutachtung (Pflegegrad beantragen).
  • Liegt Ihr Ergebnis nahe an einer Schwelle, kann der Bescheid eine Stufe höher oder tiefer ausfallen.
  • Schildern Sie bei der Begutachtung den Alltag genau, auch schlechte Tage (Begutachtung vorbereiten).
So übersetzen wir die Stufen des Gesetzes
Fragen zuRechner fragtGesetz sagt
Bewegen, Körperpflege, Essen, Alltagalleinselbständig
mit etwas Hilfeüberwiegend selbständig
nur zum kleinen Teil alleinüberwiegend unselbständig
gar nicht alleinunselbständig
Denken und Verständigungohne ProblemeFähigkeit vorhanden
meistensgrößtenteils vorhanden
nur wenigin geringem Maße vorhanden
nicht mehrnicht vorhanden
Verhalten und Psychenie oder sehr seltennie oder sehr selten
1–3-mal in zwei Wochenselten
mehrmals pro Wochehäufig
täglichtäglich

Diese Übersetzung prüft keiner unserer Tests; Aufschluss geben erst echte Bescheide. Zu den meisten Fragen zeigt der Rechner einen kurzen Hinweis, was gemeint ist.

Nicht gebaut ist der Rechner für Kinder, für die eigene Vergleichswerte gelten, und für den Sonderfall, in dem die Kasse auch unter 90 Punkten Pflegegrad 5 zuerkennt (§ 15 Absatz 4, 6 und 7 SGB XI).

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Bescheid da? Sagen Sie uns, ob der Rechner richtig lag

Danke für Ihre Rückmeldung. So geht es weiter:

  • Bescheid niedriger als der Rechner: Sichern Sie zuerst die Frist. Der Widerspruch muss binnen eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse sein; ein kurzer unterschriebener Brief genügt, die Begründung kann folgen. Legen Sie dann das Gutachten neben Ihre Antworten und suchen Sie die Fragen, die anders gewertet wurden. Muster und Fristrechner: Widerspruch gegen den Pflegegrad.
  • Bescheid höher als der Rechner: Sie müssen nichts tun. Wird die Pflege später mehr, können Sie jederzeit einen höheren Pflegegrad beantragen (Pflegegrad beantragen).
  • Gleich: Was der Pflegegrad im Monat bringt: Pflegegrade 1 bis 5.

Ist in Ihrem Browser „Global Privacy Control“ oder „Do Not Track“ eingeschaltet, haben wir Ihre Antwort nicht gezählt.

Liegt der Bescheid niedriger, zählt zuerst die Frist: Der Widerspruch muss binnen eines Monats nach Erhalt schriftlich bei der Pflegekasse sein (Widerspruch, Frist und Muster). Die Rückmeldung hier ist freiwillig und hilft uns, den Rechner zu verbessern.

Vergleichen Sie den Pflegegrad in Ihrem Bescheid mit dem Ergebnis, das Ihnen der Rechner gezeigt hat. „Kein Pflegegrad“ zählt dabei wie Grad 0. Der Bescheid lag …

Wenn Sie auf einen der Knöpfe klicken, sind Sie einverstanden, dass wir Ihre Antwort mitzählen. Weil der Klick zeigt, dass für Sie oder einen Angehörigen ein Bescheid vorliegt, fragen wir das vorher.

Gezählt wird nur eine Summe je Tag, ohne Namen und ohne Ihre IP-Adresse zu speichern; die Pflegekasse erfährt davon nichts. Ihr Einverständnis können Sie für künftige Klicks jederzeit zurücknehmen (so zählen wir).

Wie oft der Rechner den Bescheid trifft

Hier zeigen wir, wie oft Bescheide gleich lagen oder um einen, zwei oder mehr Grade abwichen, sobald 30 Rückmeldungen da sind. Bisher ist noch keine ausgewertet.

Bei weniger schwankt der Anteil zu stark, um etwas auszusagen; selbst bei 30 liegt der wahre Wert noch in einer Spanne von rund 17 Prozentpunkten nach oben und unten. Die Anteile veröffentlichen wir dann für einen genannten Zeitraum.

Ab hier folgen die Nachweise: wie wir prüfen, alle Fälle, die Dateien. Für Ihren Anruf bei der Kasse oder Ihren Bescheid brauchen Sie sie nicht.

Rechnet der Rechner richtig?

Ja: Der Rechner kommt in allen 27 nachgerechneten Fällen auf die Punkte, die Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI vorschreiben. Zur Erinnerung: Jede Antwort bringt Einzelpunkte; je Bereich rechnet eine Tabelle des Gesetzes sie in gewichtete Punkte um, zusammen 0 bis 100. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2 (so rechnen wir).

27 Fälle aus Urteilen und Lehrbeispielen durch den Rechner geschickt

24 Fälle: Quelle, Handrechnung und Rechner ergeben dieselben Punkte. 3 Fälle: eine Zahl der Quelle passt nicht zum Gesetz, der Rechner folgt dem Gesetz. In keinem Fall weicht der Rechner vom Gesetz ab.

  • 24 stimmen genau: Quelle, Handrechnung und Rechner ergeben dieselben Punkte
  • 3 mit einer Zahl in der Quelle, die nicht zum Gesetz passt; der Rechner folgt dem Gesetz (welche)
  • 0 Fälle, in denen der Rechner vom Gesetz abweicht

Zahl im Feld: Pflegegrad nach Gesetz. Quellen: 13 Gerichtsentscheidungen und 2 Lehrbeispiele des Medizinischen Dienstes, Stand 30.10.2026.

So lief jeder Fall: Aus Urteil oder Lehrbeispiel haben wir übernommen, wie jede Frage gewertet wurde, oder, wo das Urteil nur Summen nennt, jeder Bereich. Das haben wir von Hand nach dem Gesetz nachgerechnet und dann den Rechner rechnen lassen. Weicht er bei einem Fall ab, schlägt unser Test fehl, und keine neue Fassung geht online.

Die Fälle reichen von „kein Pflegegrad“ bis Pflegegrad 3; höhere Grade kommen in den gelesenen Urteilen nicht vor. Dort prüft nur die zweite Rechnung.

Zwei Prüfwege und was jeder findet

Zwei Prüfwege, ein Ergebnis
  1. Echte Fälle

    27 Fälle

    Wertungen aus Urteilen und Lehrbeispielen, von Hand nach dem Gesetz nachgerechnet

    Findet: Rechenfehler an Fällen, die Menschen gewertet haben

    Findet nicht: seltene Lagen, die in keinem Urteil vorkommen

  2. Zweite Rechnung

    41.887 Vergleiche

    getrennt geschrieben aus § 15 SGB XI und seinen Anlagen, ohne unseren Rechencode; beide rechnen 10.000 Zufallsfälle und jede Punktgrenze

    Findet: Fehler, die nur in einer der beiden Rechnungen stecken, auch genau an den Schwellen

    Findet nicht: Fehler, die beide gleich machen, etwa beim Lesen des Gesetzes

0 Unterschiede zwischen Rechner, Handrechnung und zweiter Rechnung, Stand 30.10.2026

Die zweite Rechnung hat ein anderes KI-Modell geschrieben. Es bekam den Gesetzestext und die Form der Eingaben, nie unseren Rechencode. Dann liefen beide durch dieselben Fälle: 10.000 zufällig gewürfelte Antworten und gezielt jede Grenze, an der ein Bereich oder der Pflegegrad springt.

Rechner, Handrechnung und zweite Rechnung kamen in allen Vergleichen auf dieselben Punkte. Ob Ihr Ergebnis zu Ihrem Bescheid passt, sagt das nicht. Und zwei KI-Modelle können ein Gesetz auf dieselbe falsche Weise lesen; dagegen helfen die echten Fälle, denn die haben Menschen gewertet.

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Worüber Gutachter und Betroffene streiten

Beim Lesen der Urteile, der Testfälle und einiger weiterer, haben wir notiert, bei welcher Frage Gutachter, Betroffene und Gericht verschieden gewertet haben. Ängste stehen weit vorn.

Worüber in 14 gelesenen Verfahren gestritten wurde (10 mit Testfall, 4 nur gelesen)
  1. Ängste8 Verfahren

    Zählt nur, wenn jemand eingreifen oder beruhigen muss, und das voraussichtlich mindestens sechs Monate lang.

  2. Treppensteigen4 Verfahren

    Oft ging es um eine Stufe, die an den gewichteten Punkten nichts ändert (2 oder 3 Einzelpunkte ergeben beide 2,5).

  3. Antriebslosigkeit bei Depression4 Verfahren

    Zählt nur, wenn eine Pflegeperson antreiben muss; eine Diagnose allein reicht nicht.

  4. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs3 Verfahren

    Mit Rollator oder Stock selbständig, solange niemand sichern muss.

  5. Oberkörper waschen3 Verfahren

    Gerichte prüfen, ob die Arme beweglich sind; Anstöße während des Waschens können zählen.

  6. Toilette benutzen3 Verfahren

    Das Kriterium zählt doppelt; Hilfe beim Hinsetzen und Aufstehen zählt aber nur, wenn sie wirklich nötig ist.

  7. Medikation3 Verfahren

    Zählt nur Hilfe, die wirklich nötig ist, und erst ab einmal täglich (Medikamente, Messen, Hilfsmittel zusammen).

  8. Tagesablauf gestalten3 Verfahren

    Erinnern an Termine und feste Abläufe zählen als Hilfe.

  9. Ruhen und Schlafen3 Verfahren

    Schlafstörung allein zählt nicht, nächtliche Hilfe schon.

Kriterium und Zahl der Verfahren, in denen es verschieden gewertet wurde; dazu 18 Kriterien mit einem oder zwei Verfahren. Urteile zeigen strittige Fälle; wie oft Gutachten insgesamt danebenliegen, zeigen sie nicht.

Fünf Regeln, die quer durch die Urteile gelten

  • Selbständigkeit zählt, nicht die Diagnose. Eine Krankheit allein bringt keine Punkte; gezählt wird, was die Person nicht mehr selbst kann.
  • Sechs Monate. Was voraussichtlich kürzer dauert, etwa eine Wunde oder eine vorübergehende Entzündung, zählt nicht.
  • Können, nicht Tun. Was die Person selbst könnte, zählt nicht, auch wenn Angehörige es übernehmen.
  • Mit Hilfsmittel allein heißt selbständig. Wer mit Rollator oder Haltegriff allein zurechtkommt, bekommt dafür keine Punkte.
  • Das Gerichtsgutachten wiegt schwer. In 9 von 10 Verfahren folgte das Gericht im Ergebnis seiner Sachverständigen, einmal sogar gegen drei gleichlautende Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Wie Sie die Begutachtung so vorbereiten, dass diese Punkte gesehen werden: Begutachtung zum Pflegegrad.

Alle 27 Fälle mit Fundstelle

25 Fälle stammen aus 13 Gerichtsentscheidungen: Gutachten, Rechnungen des Gerichts und ein Arztbericht. 2 sind Lehrbeispiele des Medizinischen Dienstes. 12 der 13 Entscheidungen kommen aus Nordrhein-Westfalen, weil dessen Urteilsdatenbank frei durchsuchbar ist.

Ein Verfahren betrifft ein Kind; dort rechnen wir nur mit den Punktsummen je Bereich, die das Urteil nennt oder die aus seinen gewichteten Punkten folgen. Vorinstanzen und Berufungen zählen bei den Entscheidungen mit; in der Tabelle steht je Fall die Entscheidung, aus der er stammt.

Alle 27 Fälle zeigen
FundstelleGutachtenlaut Quellenach Gesetz und Rechner
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 135/2520.01.2026 MD, Pflegefachkraft D., 14.11.2022 (MD 10.02.2023 gleich) 3,75 Punkte, kein Pflegegrad 3,75 Punkte, kein Pflegegrad
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 135/2520.01.2026 Pflegesachverständiger O., 30.10.2024 23,75 Punkte, Pflegegrad 1 23,75 Punkte, Pflegegrad 1
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 135/2520.01.2026 Senat (folgt dem Sachverständigen, ohne Toilette 4.10) 13,75 Punkte, Pflegegrad 1 13,75 Punkte, Pflegegrad 1
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 126/2018.02.2021 SMD, Pflegefachkraft K, 12.10.2017 40 Punkte, Pflegegrad 2 40 Punkte, Pflegegrad 2
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 126/2018.02.2021 SMD, PFK B und Ärztin J, 18.12.2018 3,75 Punkte, kein Pflegegrad 3,75 Punkte, kein Pflegegrad
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 126/2018.02.2021 Sachverständiger Dr. W (Nervenheilkunde, Geriatrie), Untersuchung 15.01.2019 7,5 Punkte, kein Pflegegrad 7,5 Punkte, kein Pflegegrad
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 126/2018.02.2021 Befundbericht Oberarzt L, LWL-Klinik, 13.08.2019 (Hilfserwägung des Senats) 11,25 Punkte, kein Pflegegrad 15 Punkte, Pflegegrad 1Rechenfehler in der Quelle
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 34/2109.03.2023 MDK Westfalen-Lippe, PFK Q. O., 08.11.2018 43,75 Punkte, Pflegegrad 2 43,75 Punkte, Pflegegrad 2
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 34/2109.03.2023 MDK, PFK L. X., 07.01.2019 (Widerspruch) 40 Punkte, Pflegegrad 2 40 Punkte, Pflegegrad 2
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 34/2109.03.2023 Sachverständiger Dr. W., 03.11.2020 (im SG-Bescheid „Dr. O.“) 43,75 Punkte, Pflegegrad 2 43,75 Punkte, Pflegegrad 2
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 78/2005.05.2022 MDK Nordrhein, Pflegefachkraft U, 27.11.2019 31,25 Punkte, Pflegegrad 2 31,25 Punkte, Pflegegrad 2
SG Gelsenkirchen, S 14 P 355/2303.07.2024 Sachverständiger Orthopäde (SG: „Dr. B.“, LSG: „Q.“), 20.02.2024 21,25 Punkte, Pflegegrad 1 21,25 Punkte, Pflegegrad 1
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 121/2405.06.2025 SMD, 14.02.2018 15 Punkte, Pflegegrad 1 15 Punkte, Pflegegrad 1
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 121/2405.06.2025 SMD, Frau Z., 23.09.2022 21,25 Punkte, Pflegegrad 1 21,25 Punkte, Pflegegrad 1
SG Münster, S 25 P 427/2306.02.2025 MD, Pflegefachkraft S. L., 13.02.2023 3,75 Punkte, kein Pflegegrad 3,75 Punkte, kein Pflegegrad
SG Münster, S 25 P 427/2306.02.2025 Sachverständige Pflegefachkraft S. T., 08.08.2024 nicht genannt, Pflegegrad 2 36,25 Punkte, Pflegegrad 2Rechenfehler in der Quelle
SG Dortmund, S 105 P 224/2223.02.2024 Sachverständige B (Innere Medizin, Sozialmedizin), 04.04.2023 20 Punkte, Pflegegrad 1 20 Punkte, Pflegegrad 1
SG Düsseldorf, S 5 P 67/1810.02.2021 MDK, Hausbesuch, Anfang 2018 (Bescheid 13.02.2018) 0 Punkte, kein Pflegegrad 0 Punkte, kein Pflegegrad
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 31/2127.01.2022 MDK, Pflegefachkraft N, nach Aktenlage, 22.02.2018 0 Punkte, kein Pflegegrad 0 Punkte, kein Pflegegrad
SG Düsseldorf, S 5 P 67/1810.02.2021 Sachverständiger Q. 0 Punkte, kein Pflegegrad 5 Punkte, kein PflegegradRechenfehler in der Quelle
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 75/2330.01.2025 Zweitgutachten Sachverständiger U. (Datum im Urteil anonymisiert) 36,25 Punkte, Pflegegrad 2 36,25 Punkte, Pflegegrad 2
LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 75/2330.01.2025 Pflegesachverständiger D., 03.12.2022 11,25 Punkte, kein Pflegegrad 11,25 Punkte, kein Pflegegrad
LSG Baden-Württemberg, L 4 P 132/2215.05.2023 Arzt B1 (MD-Auftrag), 01.07.2019 35 Punkte, Pflegegrad 2 35 Punkte, Pflegegrad 2
LSG Baden-Württemberg, L 4 P 132/2215.05.2023 Pflegegutachterin A2 (Gericht), 03.07.2020; Senat folgt 58,75 Punkte, Pflegegrad 3 58,75 Punkte, Pflegegrad 3
LSG Baden-Württemberg, L 4 P 132/2215.05.2023 Senat, Hilfsrechnung bis zum 6. Lebensjahr (Modul 4 nur 4 Einzelpunkte) 48,75 Punkte, Pflegegrad 3 48,75 Punkte, Pflegegrad 3
Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS), Fach-Info „Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit“, Fallbeispiele20.05.2019 Fallbeispiel „Ingrid Müller, 72 Jahre“ (S. 18/19) 48,75 Punkte, Pflegegrad 3 48,75 Punkte, Pflegegrad 3
Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS), Fach-Info „Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit“, Fallbeispiele20.05.2019 Fallbeispiel „Otto Krämer, 75 Jahre“ (S. 20/21) 31,25 Punkte, Pflegegrad 2 31,25 Punkte, Pflegegrad 2

Wenn Urteil oder Gutachten sich verrechnen

In 3 Fällen passt eine Zahl in Urteil oder Gutachten nicht zum Gesetz (3 Rechenfehler). Der Rechner folgt dem Gesetz. Nur einmal hätte der Fehler den Pflegegrad geändert. Für Sie heißt das: Rechnen Sie die Punkte in Ihrem eigenen Gutachten nach (so geht es).

Die 3 Fälle im Einzelnen
  • Rechenfehler (LSG Nordrhein-Westfalen, L 5 P 126/20): Das Urteil rechnet 6 Einzelpunkte im Bereich Verhalten in 7,5 Punkte um; das Gesetz gibt dafür 11,25. Richtig wären 15 Punkte und damit Pflegegrad 1. Die Stelle ist nur eine Hilfserwägung; das Urteil stützt sich auf ein anderes Gutachten.
  • Rechenfehler (SG Münster, S 25 P 427/23): Das Urteil nennt für 13 Einzelpunkte im Bereich Verhalten 11,25 Punkte; das Gesetz gibt dafür 15. Pflegegrad 2 bleibt.
  • Rechenfehler (SG Düsseldorf, S 5 P 67/18): Das Gutachten gibt für Hilfe mit einem körpernahen Hilfsmittel einmal am Tag richtig 1 Einzelpunkt, rechnet ihn aber in 0 statt 5 Punkte um. Das Ergebnis, kein Pflegegrad, bleibt.

Rechenweg und Testfälle zum Herunterladen

Die Dateien entstehen beim Bau dieser Website aus genau den Dateien, mit denen Rechner und Tests laufen.

Wer dahintersteht. Rechner, Testfälle und diese Seite sind von einer KI erstellt. Das Prüfverfahren hat Nils Kummer festgelegt, Geschäftsführer der Klickhütte UG (Über uns); er verantwortet es.

Statt einer bezahlten Fachprüfung legen wir alles offen, damit jeder nachrechnen kann, auch Pflegeberater. Den Blick aus der Praxis ersetzt das nicht; Ihre Rückmeldungen zum Bescheid sollen ihn nach und nach liefern.

Finden Sie einen Fehler, schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de, am besten mit Aktenzeichen oder Kriterium. Wir prüfen jeden Hinweis am Gesetzestext. Wie die übrigen Seiten entstehen, steht unter So entstehen unsere Inhalte.

Stand und Quellen

Stand: 30. Oktober 2026. Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG.