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Pflegegrad ermitteln

So entstehen unsere Inhalte: von einer KI geschrieben, an den Quellen belegt

Texte und Rechner dieser Seite schreibt eine KI. Jeder Betrag kommt aus einer Liste, in der er mit Fundstelle und Link zur Quelle steht, meist zum Gesetz; so können Sie jede Zahl selbst nachprüfen. Eine Pflegefachkraft oder ein Anwalt hat die Seiten nicht geprüft.

Was Sie wissen wollen

Auf dieser Seite
  1. Selbst nachprüfen
  2. Der Weg einer Seite
  3. Monatliche Prüfung
  4. Pflegereform
  5. Was wir nicht prüfen
  6. Fehler melden

So prüfen Sie eine Zahl selbst

Beispiel Pflegegeld bei Pflegegrad 2, auf unseren Seiten 347 € im Monat:

  1. Öffnen Sie unten auf der Seite unter „Stand und Quellen“ den Link § 37 SGB XI. Er führt zu gesetze-im-internet.de, der Gesetzessammlung des Bundesjustizministeriums.
  2. Suchen Sie auf der Gesetzesseite nach „347 Euro“. Dort steht: „347 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2“.

So geht es mit jedem Betrag und jeder Frist: Unter jeder Seite steht, welche Quellen sie nutzt und wann wir sie gelesen haben.

Der Weg einer Seite

  1. 1. Erst die Zahl, dann der TextJeder Betrag, jede Punktgrenze und jede Frist kommt zuerst in eine Liste, mit Paragraph, Link zur Quelle und dem Datum, an dem wir sie gelesen haben. Die Liste umfasst heute 87 Quellen, meist Gesetzestexte. Die Seiten holen ihre Beträge von dort; ändert sich einer, ändert er sich auf allen Seiten zugleich.
  2. 2. Von einer KI geschriebenTexte und Rechner schreibt ein KI-Modell (Claude, von der Firma Anthropic). Es richtet sich nach den Fragen, die Menschen bei Google zu einem Thema stellen, und nach den Lagen, in denen sie suchen: Klinik, Gutachter-Termin, Bescheid.
  3. 3. Zweite Prüfung vor dem Live-GangEine getrennte Prüfung, die nicht weiß, wie der Text entstand, liest die Rechtsangaben am Gesetzestext nach und belegt sie mit einem wörtlichen Zitat. Was sie beanstandet, wird korrigiert und noch einmal geprüft. Auch diese Prüfung macht eine KI. In jedem Durchgang fand sie etwas zu korrigieren, meist Ungenauigkeiten, mehrfach echte Fehler; darum gibt es sie.
  4. 4. Rechner von Hand nachgerechnetFür jeden Rechner rechnen wir Beispielfälle Schritt für Schritt nach dem Gesetz nach und lassen das Programm dieselben Fälle rechnen. Veröffentlicht wird erst, wenn beide übereinstimmen. Den Pflegegrad-Rechner klicken wir zusätzlich im Browser durch.
  5. 5. Lesertest mit nachgestellten LesernVor dem Live-Gang lesen Rollen die Seite, etwa „Tochter, Vater nach Schlaganfall in der Klinik, hat nach ‚pflegegrad beantragen‘ gesucht“. Die Rollen spielt ebenfalls eine KI, keine echten Menschen. Wir bauen um, bis die Mehrheit weiß, was sie als Nächstes tut.

Verantwortlich ist Nils Kummer, Geschäftsführer der Klickhütte UG (Über uns). Er hat festgelegt, welche Seiten entstehen und nach welchem Verfahren sie geprüft werden, und ihre Veröffentlichung nach diesem Verfahren vorab freigegeben; jede einzelne Fassung liest er nicht.

Monatliche Prüfung: was sie kann und was nicht

Zu jeder Quelle hinterlegen wir Prüfsätze: wörtliche Sätze, die dort stehen müssen, solange unsere Seite stimmt, etwa „347 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2“. Ein Programm ruft die Quellen ab und sucht diese Sätze; für die beiden Punkte-Tabellen des Gesetzes vergleicht es den ganzen Text. Fehlt ein Satz, hat sich die Quelle geändert, und wir lesen nach.

Einmal im Monat läuft das von selbst, und zwar für 209 der 229 Prüfsätze: die aus 72 Quellen bei gesetze-im-internet.de und auf der Gesetzesseite des AOK-Bundesverbands. Die übrigen Quellen, etwa Seiten des Ministeriums und des Medizinischen Dienstes, prüft das Programm, wenn wir Seiten überarbeiten. 4 Dokumente im PDF-Format (Begutachtungs-Richtlinien, Antragsformular der Knappschaft, Gesetzentwurf, Bundesrats-Drucksache) erfasst es bisher nicht; dort hilft nur erneutes Lesen. Findet es etwas, bereitet eine KI die Korrektur vor; online geht sie, nachdem Nils Kummer sie angesehen hat.

Was die Prüfsätze nicht zeigen: ob unser Text das Gesetz richtig wiedergibt. Das prüft Schritt 3. Letzter vollständiger Lauf vor dem Bau dieser Seite: 30.10.2026, alle Prüfsätze gefunden, alle 104 Links erreichbar.

Die Pflegereform im Blick

Für 2027 ist eine Pflegereform geplant; der Bundesrat soll am 18.12.2026 darüber abstimmen. Was der Entwurf ändern würde, steht auf unseren Seiten nur mit dem Hinweis, dass es nicht beschlossen ist. Am Tag nach der Abstimmung bereitet eine Prüfung die nötigen Änderungen vor; online gehen sie, nachdem sie gegen den beschlossenen Text geprüft sind. Bis dahin sucht die monatliche Prüfung auf der Gesetzesseite des AOK-Bundesverbands nach Wörtern wie „verkündet“.

Was wir so nicht prüfen können

  • Fachliches Urteil. Eine Pflegefachkraft oder ein Anwalt hat die Seiten nicht gelesen. Ob ein Rat im Alltag der Pflege trägt, prüft niemand mit Erfahrung aus der Praxis.
  • Praxis der Kassen. Wir geben wieder, was in Gesetz und Richtlinien steht. Wie eine einzelne Kasse oder ein Gutachter es handhabt, kann davon abweichen.
  • Echte Leser. Die Lesertests spielen Rollen nach; ob echte Angehörige die Seiten genauso verstehen, wissen wir erst aus Ihren Rückmeldungen.
  • Übersehene Fehler. Auch zwei Prüfungen können denselben Fehler übersehen. Darum steht unter jeder Seite, welche Quellen wir wann gelesen haben.

Für Ihren eigenen Fall berät die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse, kostenlos und auf Wunsch zu Hause.

Fehler melden

Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de, am besten mit der Adresse der Seite und dem Satz, um den es geht. Hinweise auf Fehler prüfen wir an der Quelle; wird eine Seite korrigiert, ändert sich ihr Stand-Datum. Einzelfälle beantworten wir nicht.

Stand jeder Seite

Datum der letzten inhaltlichen Änderung und Zahl der Quellen, die die Seite unten verlinkt. Nächste inhaltliche Prüfung aller Seiten: Dezember 2026, nach der Abstimmung im Bundesrat über die Pflegereform.

SeiteStandQuellen
Pflegegrad-Rechner30. Oktober 202619
Pflegegrade30. Oktober 202619
Pflegegrad 130. Oktober 202634
Pflegegrad 230. Oktober 202631
Pflegegrad 330. Oktober 202631
Pflegegrad 430. Oktober 202632
Pflegegrad 530. Oktober 202633
Pflegegeld30. Oktober 202625
Entlastungsbetrag30. Oktober 202618
Pflegegrad beantragen30. Oktober 202623
Begutachtung30. Oktober 202612
Widerspruch30. Oktober 202622

Stand und Quellen

Stand: 30. Oktober 2026. Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG.