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Pflegegrad ermitteln

Pflegegrad 1: was er bringt und wie man ihn erreicht

Pflegegrad 1 gibt es ab 12,5 Punkten. Er bringt kein Pflegegeld. Die Pflegekasse erstattet aber bis zu 131 € im Monat für anerkannte Hilfe gegen Beleg, zahlt Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zum Umbau und Beratung. Die frühere „Pflegestufe 1“ ist übrigens nicht Pflegegrad 1, sondern meist Pflegegrad 2.

Was trifft auf Sie zu?

Auf dieser Seite
  1. Das tun Sie jetzt
  2. Ab wie vielen Punkten
  3. Was Pflegegrad 1 bringt
  4. Die 131 € abrufen
  5. Im Pflegeheim
  6. Lohnt sich der Antrag?
  7. Zwei Beispiele
  8. Weiter zu Pflegegrad 2
  9. Früher Pflegestufe 1?
  10. Geplante Reform

Pflegegrad 1 bewilligt: das tun Sie jetzt

  1. Hilfe im Alltag suchen und die 131 € nutzen, etwa für Putzen, Einkaufen oder Begleitung durch einen anerkannten Anbieter. Fragen Sie, ob er direkt mit der Pflegekasse abrechnet; sonst reichen Sie die Rechnung ein (so geht es).
  2. Pflegehilfsmittel bestellen: bis 42 € im Monat für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Ähnliches (§ 40 Absatz 2).
  3. Umbau prüfen: Haltegriffe, bodengleiche Dusche oder Treppenlift; den Zuschuss bis 4.180 € vorher bei der Pflegekasse beantragen.
  4. Pflegeberatung anrufen: kostenlos, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause; sie kennt die Angebote in Ihrer Nähe (§ 7a SGB XI). Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse danach.
  5. Wird es schlechter, eine Höherstufung beantragen (was bis Pflegegrad 2 fehlt).

Ab wie vielen Punkten gibt es Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 gilt ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten (§ 15 Absatz 3 SGB XI). Die gelben Striche zeigen die Beispiele weiter unten.

Das Gesetz nennt Pflegegrad 1 „geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Absatz 3 SGB XI). Typisch sind Menschen, die sich noch weitgehend selbst versorgen, aber bei einzelnen Dingen Hilfe brauchen: die Treppe, das Duschen, Termine und Briefe.

Voraussetzung für Pflegegrad 1

  • mindestens 12,5 Punkte in der Begutachtung,
  • die Einschränkungen bestehen voraussichtlich mindestens sechs Monate (§ 14 SGB XI),
  • in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre in der Pflegeversicherung versichert, auch über die Familie (§ 33 Absatz 2),
  • ein Antrag bei der Pflegekasse; ein Anruf genügt (Pflegegrad beantragen).

Was Pflegegrad 1 bringt

Die Leistungen bei Pflegegrad 1 zählt § 28a SGB XI auf. Die wichtigsten mit Beträgen; dazu kommen unter anderem digitale Pflegeanwendungen und Leistungen in Wohngruppen.

Zu Hause, im Monat

Pflegegeldwenn Angehörige oder Bekannte pflegen; überwiesen an die pflegebedürftige Person (§ 37)kein Anspruch
Pflegedienst (Pflegesachleistung)Höchstbetrag, den die Kasse dem Pflegedienst zahlt; statt Pflegegeld oder mit ihm kombiniert (§ 36)kein Anspruch
Tages- oder Nachtpflegezusätzlich, ohne Abzug vom Pflegegeld oder Pflegedienst (§ 41)kein Anspruch
Entlastungsbetraggegen Beleg für anerkannte Hilfen, in Pflegegrad 1 auch für einen Pflegedienst bei der Körperpflege (§ 45b)bis 131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchetwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel (§ 40 Abs. 2)bis 42 €

Je Jahr oder je Umbau

Kurzzeit- und Verhinderungspflegeein gemeinsamer Betrag je Kalenderjahr, etwa für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson (§ 42a)kein Anspruch
Umbau der Wohnungetwa Treppenlift, bodengleiche Dusche, Türen verbreitern; die Kasse kann zahlen, vorher beantragen (§ 40 Abs. 4)bis 4.180 € je Maßnahme

Im Pflegeheim, im Monat

Zuschuss der Pflegekassedazu zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die die Kasse mit dem Heim abrechnet (§ 43b); Betrag nach § 43131 €

Für die Person, die pflegt

  • Rentenbeiträge gibt es in Pflegegrad 1 nicht; sie beginnen bei Pflegegrad 2 (§ 44 SGB XI).
  • Pflegekurs kostenlos, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause (§ 45 SGB XI).
  • Beratungsbesuch zu Hause: halbjährlich, freiwillig (§ 37 Absatz 3).

Wird bei Pflegegrad 1 Geld ausgezahlt?

Nicht als feste Zahlung. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2 (§ 37 SGB XI). Die 131 € sind eine Erstattung: Sie bezahlen eine anerkannte Hilfe und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein (§ 45b Absatz 2). Auch das Bundesgesundheitsministerium beschreibt es so (Leistungen bei Pflegegrad 1).

So bekommen Sie die 131 € im Monat

Wie viel davon noch offen ist und bis wann, rechnet der Rechner auf der Seite Entlastungsbetrag aus; dort steht auch, wann eine Nachbarin bezahlt werden darf.

  1. Kein Antrag vorab nötig. Der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad; erstattet wird später gegen Beleg (§ 45b Absatz 2).
  2. Einen anerkannten Anbieter suchen. Erstattet werden Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ein zugelassener Pflegedienst und Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach Landesrecht anerkannt sind, etwa Alltagsbegleiter oder Hilfe im Haushalt (§ 45b Absatz 1, § 45a). Fragen Sie den Anbieter: „Sind Sie für den Entlastungsbetrag anerkannt?“ Ob eine Nachbarin oder Bekannte als Einzelhelferin zählt, regelt jedes Bundesland selbst; die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt weiß, was bei Ihnen gilt.
  3. Rechnung einreichen. Auf dem Beleg muss stehen, wofür die Leistung war (§ 45b Absatz 2). Die Kasse erstattet bis zu 131 € je Monat.

Besonderheit von Pflegegrad 1: Sie dürfen die 131 € auch für einen Pflegedienst ausgeben, der bei der Körperpflege hilft, etwa beim Duschen. In den Pflegegraden 2 bis 5 ist genau das ausgeschlossen (§ 45b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3).

Nicht verbraucht? Was in einem Kalenderjahr übrig bleibt, lässt sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen; danach verfällt es (§ 45b Absatz 1).

Wie viele Stunden Haushaltshilfe? 131 € geteilt durch den Stundenpreis des Anbieters; fragen Sie vor dem ersten Termin danach. Achtung Reform: Nach dem Entwurf soll der Betrag in Pflegegrad 1 ab 2027 wegfallen, ohne Bestandsschutz. Was Sie 2026 angespart haben, rufen Sie darum besser noch dieses Jahr ab.

Pflegegrad 1 im Pflegeheim

Wer mit Pflegegrad 1 ins Heim zieht, bekommt von der Pflegekasse einen Zuschuss von 131 € im Monat (§ 43 Absatz 3 SGB XI). Den übrigen Teil zahlen Sie selbst. Den Zuschlag auf den Eigenanteil, den die Kasse ab Pflegegrad 2 zahlt, gibt es in Pflegegrad 1 nicht (§ 43c). Wie alle Heimbewohner haben Sie Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung (§ 43b). Wie sich die Kosten im Heim zusammensetzen, steht bei Pflegegrad 4 im Heim.

Lohnt sich ein Antrag für Pflegegrad 1?

Wenn die Hilfe abgerufen wird, ja. Im Jahr sind es bis zu 1.572 € Entlastungsbetrag und bis zu 504 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, dazu im Einzelfall 4.180 € je Umbau. Ohne Geldwert, aber oft genauso wichtig:

  • Pflegeberatung, auf Wunsch zu Hause, und halbjährlich ein Beratungsbesuch (§ 7a, § 37 Absatz 3),
  • ein kostenloser Pflegekurs für Angehörige (§ 45),
  • für berufstätige Angehörige: Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, wenn sie in einer akuten Lage bis zu 10 Arbeitstage fehlen und der Arbeitgeber nicht weiterzahlt (§ 44a, § 28a Nummer 9). Die Freistellung selbst gibt es schon, bevor der Pflegegrad bewilligt ist (§ 2 und § 7 Pflegezeitgesetz).

Wer ohnehin einen Antrag plant, stellt ihn besser noch in diesem Jahr: Nach dem Reform-Entwurf würde Pflegegrad 1 ab 2027 schwerer erreichbar. Der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fielen allerdings auch für bestehende Fälle weg (unten bei der Reform).

Zwei Beispiele, die bei Pflegegrad 1 landen

Hüfte steif, sonst selbständig 15 Punkte, Pflegegrad 1
  • Mobilität: steht mit etwas Hilfe auf, geht in der Wohnung unsicher, Treppe nur mit Hilfe
  • Selbstversorgung: Duschen nur mit viel Hilfe, Strümpfe und Schuhe mit etwas Hilfe
  • Denken und Verständigung: geistig klar
  • Alltag und Kontakte: plant und hält Kontakt selbst
Gewichtete Punkte je Bereich
Mobilität5 von 10
Denken oder Verhalten, der höhere0 von 15
Selbstversorgung10 von 40
Krankheit und Therapie0 von 20
Alltag und Kontakte0 von 15

Bis Pflegegrad 2 fehlen diesem Beispiel 12 Punkte.

Alle Angaben, wie im Rechner
  • Mobilität 1.3 Umsetzen: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
  • Mobilität 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
  • Mobilität 1.5 Treppensteigen: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
  • Selbstversorgung 4.4 Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
  • Selbstversorgung 4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)

Alles Übrige: „allein“ bzw. „nie“, 0 Punkte.

Wird vergesslich, körperlich fit 16,25 Punkte, Pflegegrad 1
  • Denken und Verständigung: vergisst Termine und Wochentag, verliert bei mehreren Schritten den Faden, braucht bei Briefen Hilfe
  • Krankheit und Therapie: Tabletten werden täglich gereicht
  • Alltag und Kontakte: plant Termine und Einkäufe nicht mehr selbst, braucht Anstoß für den Tag und für Anrufe
  • Selbstversorgung: versorgt sich selbst
Gewichtete Punkte je Bereich
Mobilität0 von 10
Denken oder Verhalten, der höhere3,75 von 15
Selbstversorgung0 von 40
Krankheit und Therapie5 von 20
Alltag und Kontakte7,5 von 15

Bis Pflegegrad 2 fehlen diesem Beispiel 10,75 Punkte.

Alle Angaben, wie im Rechner
  • Denken und Verständigung 2.3 Zeitliche Orientierung: meistens (1 Einzelpunkte)
  • Denken und Verständigung 2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen: meistens (1 Einzelpunkte)
  • Denken und Verständigung 2.5 Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen: meistens (1 Einzelpunkte)
  • Denken und Verständigung 2.7 Verstehen von Sachverhalten und Informationen: meistens (1 Einzelpunkte)
  • Krankheit und Therapie Medikamente, Spritzen, Messungen, Einreibungen, Hilfsmittel: 1- bis 3-mal täglich (1 Einzelpunkte)
  • Alltag und Kontakte 6.1 Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
  • Alltag und Kontakte 6.4 Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
  • Alltag und Kontakte 6.6 Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)

Alles Übrige: „allein“ bzw. „nie“, 0 Punkte.

Ausgedachte Personen, gerechnet nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI mit derselben Rechnung wie unser Rechner. Sie zeigen, wie die Punkte zusammenkommen, nicht, welcher Pflegegrad bei einer Krankheit herauskommt. Im Gutachten zählt, was die Gutachterin im Alltag feststellt.

Von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2

Leistung im Monat Pflegegrad 1Pflegegrad 2
Punkte12,5 bis unter 2727 bis unter 47,5
Pflegegeld–347 €
Pflegedienst bis–796 €
Tagespflege bis–721 €
Pflegeheim, Anteil der Kasse131 €805 €

Von Pflegegrad 1 auf 2 steigen im Monat das Pflegegeld um 347 €, der Höchstbetrag für den Pflegedienst um 796 €, der Betrag für die Tagespflege um 721 € und der Anteil der Kasse im Pflegeheim um 674 €. Dafür braucht es mindestens 27 Gesamtpunkte. Pflegegeld und Pflegedienst gibt es wahlweise oder anteilig kombiniert, nicht beides voll.

Mit Pflegegrad 2 beginnt das Pflegegeld. Wer in mehreren Bereichen Hilfe braucht, kommt oft schnell darüber: In der Selbstversorgung allein liegen 40 der 100 Punkte. Ist der Pflegegrad 1 schon bewilligt und es wird schwerer, stellen Sie einen neuen Antrag; eine Höherstufung beantragen Sie so formlos wie den ersten Antrag. Scheint der Bescheid von Anfang an zu niedrig, gibt es einen Monat Zeit für einen Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Gesucht nach „Pflegestufe 1“?

Pflegegrad 1 gibt es erst seit 2017; eine alte Pflegestufe wurde nie in Pflegegrad 1 übergeleitet (§ 140 SGB XI). Eine Pflegestufe ist also nicht dasselbe wie der gleich nummerierte Pflegegrad.

Wer früher die Pflegestufe I hatte, wurde 2017 in Pflegegrad 2 übergeleitet, bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3. Alle Stufen und Grade: Pflegegrade und Pflegestufen.

Was die Pflegereform für Pflegegrad 1 bedeuten würde

Stand und Quellen

Stand: 30. Oktober 2026. Gesetzestexte und Richtlinien gelesen am 29.10.2026 und 30.10.2026. Nächste Prüfung: Dezember 2026, nach der Abstimmung im Bundesrat über die Pflegereform.

Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte entstehen maschinell und werden an den unten verlinkten Gesetzen und Richtlinien geprüft; eine Pflegefachkraft oder ein Anwalt hat sie nicht geprüft. Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.