Pflegegrad 3 bewilligt: das tun Sie jetzt
- Gutachten prüfen. Es kommt mit dem Bescheid; ist etwas falsch, haben Sie einen Monat Zeit für einen Widerspruch gegen den Pflegegrad.
- Festlegen, wer pflegt: Angehörige (599 € Pflegegeld), ein Pflegedienst (bis 1.497 €) oder beides anteilig (so wird gerechnet). Das Pflegegeld geht an die gepflegte Person.
- Entlastung einplanen, wenn Sie allein pflegen: Tagespflege bis 1.357 € im Monat zusätzlich, der Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt und Ersatzpflege, wenn Sie krank sind oder Urlaub brauchen (alle Beträge).
- Pflegeberatung anrufen: kostenlos, auf Wunsch zu Hause; sie erstellt mit Ihnen einen Versorgungsplan (§ 7a SGB XI). Wer Pflegegeld bezieht, muss außerdem halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen (§ 37 Absatz 3).
Ab wie vielen Punkten gibt es Pflegegrad 3?
Das Gesetz nennt Pflegegrad 3 „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 Absatz 3 SGB XI). Zwei ganz verschiedene Wege dorthin, eine mittlere Demenz und starke körperliche Einschränkungen, zeigen die Beispiele unten.
Wie komme ich von Pflegegrad 2 auf 3?
Zwischen dem Beginn von Pflegegrad 2 (27 Punkte) und Pflegegrad 3 (47,5 Punkte) liegen 20,5 Punkte. Gezählt wird in Stufen: Jeder Bereich hat fünf Stufen, und erst wer in einem Bereich die nächste Stufe erreicht, bekommt mehr Punkte (Anlage 2 zu § 15 SGB XI). So viel bringt eine Stufe:
| Bereich | Punkte je Stufe | höchstens |
|---|---|---|
| Selbstversorgung | 10 | 40 |
| Krankheit und Therapie | 5 | 20 |
| Denken und Verständigung oder Verhalten und Psyche | 3,75 | 15 |
| Alltag und Kontakte | 3,75 | 15 |
| Mobilität | 2,5 | 10 |
Am meisten bewegt sich darum meist in der Selbstversorgung: Eine Stufe dort bringt 10 Punkte. Ist es bei Waschen, Anziehen, Essen oder Toilette schwerer geworden, lohnt der Antrag auf Höherstufung am ehesten. Bei Demenz kommen die Punkte oft aus Denken und Verständigung oder Verhalten, wo eine Stufe 3,75 Punkte bringt; gewertet wird nur der höhere der beiden Bereiche. So gehen Sie vor:
Fehlen nur wenige Punkte, kann schon eine einzige Stufe in einem Bereich reichen. Und: Wer den Antrag noch 2026 stellt, wird nach dem Reform-Entwurf nach der heutigen Schwelle von 47,5 Punkten eingestuft, ab 2027 sollen es 50 sein (Reform).
- Den Pflegegrad-Rechner mit „bisher Pflegegrad 2“ ausfüllen und das letzte Gutachten danebenlegen: In welchem Bereich hat sich etwas geändert?
- Zwei Wochen lang aufschreiben, wobei Hilfe nötig war und wie oft.
- Bei der Pflegekasse eine Höherstufung beantragen; ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt (Pflegegrad beantragen). Danach kommt eine neue Begutachtung zum Pflegegrad, die den ganzen Alltag neu bewertet; sie kann auch niedriger ausfallen als bisher. Darum vorher mit dem Rechner prüfen.
Gibt es eine Zeitaufwand-Tabelle für Pflegegrad 3?
Nein. Seit 2017 entscheiden allein die Punkte aus den sechs Bereichen (§ 15 SGB XI); das Gesetz nennt für keinen Pflegegrad eine Pflegezeit. Tabellen mit Minuten je Pflegegrad haben darum keine Grundlage im Gesetz. Minuten zählten nur bei den alten Pflegestufen, täglich im Wochendurchschnitt (§ 15 SGB XI in der Fassung bis Ende 2016):
| bis Ende 2016 | Pflegezeit am Tag | davon Grundpflege |
|---|---|---|
| Pflegestufe I | mindestens 90 Minuten | mehr als 45 Minuten |
| Pflegestufe II | mindestens 3 Stunden | mindestens 2 Stunden |
| Pflegestufe III | mindestens 5 Stunden | mindestens 4 Stunden |
Diese Zeiten galten nur für die alten Pflegestufen und sagen nichts darüber, wie viel Zeit die Pflege bei Pflegegrad 3 heute braucht. Eine verlässliche Stundenzahl je Pflegegrad gibt es nicht; zwei Menschen mit Pflegegrad 3 können sehr verschieden viel Hilfe brauchen. Für Ihre Planung hilft eher: eine Woche lang aufschreiben, wann Hilfe nötig ist, und mit der kostenlosen Pflegeberatung einen Versorgungsplan erstellen (§ 7a SGB XI). Wie viel ein Pflegedienst übernehmen kann, zeigt der Rechner zur Kombination.
Eine Stundenzahl gibt es nur an anderer Stelle: Für Rentenbeiträge muss die pflegende Person mindestens 10 Stunden in der Woche pflegen (§ 44 SGB XI, mehr in der Tabelle unten). Mit dem Pflegegrad hat diese Zeit nichts zu tun.
Was Pflegegrad 3 bringt
Zu Hause, im Monat
| Pflegegeldwenn Angehörige oder Bekannte pflegen; überwiesen an die pflegebedürftige Person (§ 37) | 599 € |
|---|---|
| Pflegedienst (Pflegesachleistung)Höchstbetrag, den die Kasse dem Pflegedienst zahlt; statt Pflegegeld oder mit ihm kombiniert (§ 36) | bis 1.497 € |
| Tages- oder Nachtpflegezusätzlich, ohne Abzug vom Pflegegeld oder Pflegedienst (§ 41) | bis 1.357 € |
| Entlastungsbetraggegen Beleg für anerkannte Hilfen im Alltag, Tagespflege oder Kurzzeitpflege; nicht für Hilfe des Pflegedienstes beim Waschen, Anziehen, Essen oder auf der Toilette (§ 45b) | bis 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauchetwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel (§ 40 Abs. 2) | bis 42 € |
Je Jahr oder je Umbau
| Kurzzeit- und Verhinderungspflegeein gemeinsamer Betrag je Kalenderjahr, etwa für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson (§ 42a) | bis 3.539 € im Jahr |
|---|---|
| Ersatzpflege durch nahe VerwandteVerwandte bis zum zweiten Grad, Verschwägerte oder Mitbewohner, nicht erwerbsmäßig: in der Regel bis zum Pflegegeld für 2 Monate, notwendige Kosten wie Fahrtkosten auf Nachweis auch darüber; alles zusammen höchstens der gemeinsame Jahresbetrag (§ 39 Abs. 3) | bis 1.198 € im Jahr |
| Umbau der Wohnungetwa Treppenlift, bodengleiche Dusche, Türen verbreitern; die Kasse kann zahlen, vorher beantragen (§ 40 Abs. 4) | bis 4.180 € je Maßnahme |
Im Pflegeheim, im Monat
| Anteil der Pflegekasse an den Pflegekostendazu ein Zuschlag auf den Eigenanteil für die Pflege, je länger im Heim, desto höher (§ 43c); Betrag nach § 43 | 1.319 € |
|---|
Für die Person, die pflegt
- Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse, wenn Sie nicht beruflich zu Hause pflegen, mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens 2 Tagen, und höchstens 30 Stunden erwerbstätig sind (§ 44 SGB XI). Wer nach der Regelaltersgrenze schon volle Altersrente bezieht, bekommt keine (§ 5 Absatz 4 SGB VI); pflegen mehrere, wird aufgeteilt. Ob das zutrifft, ermittelt die Begutachtung: Sagen Sie dort, wie viele Stunden Sie pflegen. Bemessen werden sie in Pflegegrad 3 mit 43 % der Bezugsgröße der Rentenversicherung, wenn nur Pflegegeld bezogen wird, mit 36,55 % bei Pflegegeld und Pflegedienst und mit 30,1 % bei Pflegedienst allein (§ 166 SGB VI).
- Steuer: Gibt die gepflegte Person das Pflegegeld an Angehörige weiter, ist es für sie bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei (§ 3 Nummer 36 EStG). Wer nichts für die Pflege bekommt, kann stattdessen den Pflege-Pauschbetrag von 1.100 € im Jahr geltend machen (§ 33b Absatz 6 EStG); beides zusammen geht nicht.
- Pflegekurs kostenlos, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause (§ 45 SGB XI).
- Beratungsbesuch zu Hause: halbjährlich; Pflicht, wenn Pflegegeld bezogen wird (§ 37 Absatz 3). Wer Pflegegeld bezieht und den Besuch nicht abruft, dem kürzt die Kasse das Pflegegeld, im Wiederholungsfall entfällt es (§ 37 Absatz 6).
Pflegedienst und Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Pflegedienst und Pflegegeld kombinieren: was übrig bleibt
Kommt der Pflegedienst nur für einen Teil der Pflege, zahlt die Kasse ihm bis zu 1.497 € im Monat. Den Teil des Höchstbetrags, den er nicht verbraucht, bekommen Sie anteilig als Pflegegeld (§ 38 SGB XI). Beispiel Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 598,8 € ab, das sind 40 % von 1.497 €. Dann bleiben 60 % des Pflegegelds, also 359,4 €.
| Pflegedienst rechnet ab | Pflegegeld bleibt |
|---|---|
| 374,25 € (25 %) | 449,25 € |
| 748,5 € (50 %) | 299,5 € |
| 1.122,75 € (75 %) | 149,75 € |
| 1.497 € (100 %) | 0 € |
Eine feste Summe gibt es also nicht; sie hängt davon ab, was Ihr Pflegedienst im Monat abrechnet. Den Betrag finden Sie auf seiner Monatsabrechnung oder im Kostenvoranschlag; tragen Sie ihn hier ein.
An die Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden (§ 38 Satz 3). Was der Pflegedienst über 1.497 € hinaus berechnet, zahlen Sie selbst. Den Entlastungsbetrag dürfen Sie dafür nur einsetzen, wenn es nicht um Waschen, Anziehen, Essen oder Toilette geht (§ 45b Absatz 1).
Was bekommen pflegende Angehörige bei Pflegegrad 3?
Das Pflegegeld geht an die gepflegte Person; sie darf es an Angehörige weitergeben, die sie pflegen (steuerfrei, siehe Tabelle oben). Für die Rente zählen in Pflegegrad 3 43 % der Bezugsgröße, wenn nur Pflegegeld bezogen wird, gut anderthalbmal so viel wie in Pflegegrad 2 (§ 166 SGB VI). Dazu kommen Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit und ein kostenloser Pflegekurs. Alles zum Weitergeben, zu Steuer und Rente: Pflegegeld.
Pflegegrad 3 im Pflegeheim: was kostet ein Heimplatz?
Die Kasse zahlt 1.319 € im Monat für die Pflege (§ 43). Den Rest der Pflegekosten tragen Sie selbst; dieser Eigenanteil ist im selben Heim für Pflegegrad 2 bis 5 gleich (§ 84 Absatz 2). Dazu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Im Bundesschnitt waren es im ersten Jahr 3.364 € im Monat (Stand 1. Juli 2026, vdek), je nach Heim und Land deutlich mehr oder weniger. Wie sich der Betrag zusammensetzt und wie der Zuschlag der Kasse ihn mit den Jahren senkt: Pflegegrad 4 im Heim.
Zwei Beispiele, die bei Pflegegrad 3 landen
- Denken und Verständigung: erkennt Orte und Zeiten kaum noch, trifft Entscheidungen nur noch wenig selbst
- Verhalten und Psyche: nachts manchmal unruhig, ab und zu ängstlich
- Selbstversorgung: braucht beim Waschen, Anziehen und Essenrichten Hilfe
- Alltag und Kontakte: kann den Tag nicht mehr allein gestalten, schläft schlecht, zieht sich zurück
| Mobilität | 0 von 10 |
|---|---|
| Denken oder Verhalten, der höhere | 11,25 von 15 |
| Selbstversorgung | 20 von 40 |
| Krankheit und Therapie | 5 von 20 |
| Alltag und Kontakte | 15 von 15 |
Bis Pflegegrad 4 fehlen diesem Beispiel 18,75 Punkte.
Alle Angaben, wie im Rechner
- Denken und Verständigung 2.2 Örtliche Orientierung: nur wenig (2 Einzelpunkte)
- Denken und Verständigung 2.3 Zeitliche Orientierung: nur wenig (2 Einzelpunkte)
- Denken und Verständigung 2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen: nur wenig (2 Einzelpunkte)
- Denken und Verständigung 2.5 Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen: nur wenig (2 Einzelpunkte)
- Denken und Verständigung 2.6 Treffen von Entscheidungen im Alltag: nur wenig (2 Einzelpunkte)
- Denken und Verständigung 2.7 Verstehen von Sachverhalten und Informationen: nur wenig (2 Einzelpunkte)
- Denken und Verständigung 2.8 Erkennen von Risiken und Gefahren: nur wenig (2 Einzelpunkte)
- Denken und Verständigung 2.11 Beteiligen an einem Gespräch: meistens (1 Einzelpunkte)
- Verhalten und Psyche 3.2 Nächtliche Unruhe: 1–3-mal in zwei Wochen (1 Einzelpunkte)
- Verhalten und Psyche 3.10 Ängste: 1–3-mal in zwei Wochen (1 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.4 Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.5 An- und Auskleiden des Oberkörpers: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.7 Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.8 Essen: mit etwas Hilfe (3 Einzelpunkte)
- Krankheit und Therapie Medikamente, Spritzen, Messungen, Einreibungen, Hilfsmittel: 1- bis 3-mal täglich (1 Einzelpunkte)
- Alltag und Kontakte 6.1 Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
- Alltag und Kontakte 6.2 Ruhen und Schlafen: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
- Alltag und Kontakte 6.3 Sichbeschäftigen: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
- Alltag und Kontakte 6.4 Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen: gar nicht allein (3 Einzelpunkte)
- Alltag und Kontakte 6.5 Interaktion mit Personen im direkten Kontakt: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
- Alltag und Kontakte 6.6 Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
Alles Übrige: „allein“ bzw. „nie“, 0 Punkte.
- Mobilität: aufstehen und gehen nur mit viel Hilfe, keine Treppe
- Selbstversorgung: Duschen und Anziehen unten herum nicht allein, Toilette und Essen mit Hilfe
- Krankheit und Therapie: Tabletten und Verband nur mit Hilfe
- Denken und Verständigung: geistig klar
| Mobilität | 7,5 von 10 |
|---|---|
| Denken oder Verhalten, der höhere | 0 von 15 |
| Selbstversorgung | 30 von 40 |
| Krankheit und Therapie | 10 von 20 |
| Alltag und Kontakte | 3,75 von 15 |
Bis Pflegegrad 4 fehlen diesem Beispiel 18,75 Punkte.
Alle Angaben, wie im Rechner
- Mobilität 1.1 Positionswechsel im Bett: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
- Mobilität 1.3 Umsetzen: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
- Mobilität 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
- Mobilität 1.5 Treppensteigen: gar nicht allein (3 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.2 Körperpflege im Bereich des Kopfes: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.3 Waschen des Intimbereichs: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.4 Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare: gar nicht allein (3 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.5 An- und Auskleiden des Oberkörpers: nur zum kleinen Teil allein (2 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.6 An- und Auskleiden des Unterkörpers: gar nicht allein (3 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.7 Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.8 Essen: mit etwas Hilfe (3 Einzelpunkte)
- Selbstversorgung 4.10 Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls: nur zum kleinen Teil allein (4 Einzelpunkte)
- Krankheit und Therapie Medikamente, Spritzen, Messungen, Einreibungen, Hilfsmittel: 1- bis 3-mal täglich (1 Einzelpunkte)
- Krankheit und Therapie Wunden, Stoma, Katheter, Therapie zu Hause: ein- bis mehrmals pro Woche (1 Einzelpunkte)
- Alltag und Kontakte 6.3 Sichbeschäftigen: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
- Alltag und Kontakte 6.6 Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds: mit etwas Hilfe (1 Einzelpunkte)
Alles Übrige: „allein“ bzw. „nie“, 0 Punkte.
Ausgedachte Personen, gerechnet nach Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI mit derselben Rechnung wie unser Rechner. Sie zeigen, wie die Punkte zusammenkommen, nicht, welcher Pflegegrad bei einer Krankheit herauskommt. Im Gutachten zählt, was die Gutachterin im Alltag feststellt.
Von Pflegegrad 3 zu Pflegegrad 4
| Leistung im Monat | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
|---|---|---|---|
| Punkte | 27 bis unter 47,5 | 47,5 bis unter 70 | 70 bis unter 90 |
| Pflegegeld | 347 € | 599 € | 800 € |
| Pflegedienst bis | 796 € | 1.497 € | 1.859 € |
| Tagespflege bis | 721 € | 1.357 € | 1.685 € |
| Pflegeheim, Anteil der Kasse | 805 € | 1.319 € | 1.855 € |
Von Pflegegrad 3 auf 4 steigen im Monat das Pflegegeld um 201 €, der Höchstbetrag für den Pflegedienst um 362 €, der Betrag für die Tagespflege um 328 € und der Anteil der Kasse im Pflegeheim um 536 €. Dafür braucht es mindestens 70 Gesamtpunkte. Pflegegeld und Pflegedienst gibt es wahlweise oder anteilig kombiniert, nicht beides voll.
Zurück zu Pflegegrad 2 oder zur Übersicht der Pflegegrade. Ist der Bescheid niedriger als erwartet: Widerspruch gegen den Pflegegrad, binnen eines Monats.
Gesucht nach „Pflegestufe 3“?
Wer bis Ende 2016 eine Pflegestufe hatte, kam ohne neuen Antrag in einen Pflegegrad. In Pflegegrad 3 kamen: Pflegestufe I mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und Pflegestufe II ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (§ 140 SGB XI). Das gilt für die Überleitung 2017; seither kann sich der Grad geändert haben. Eine Pflegestufe ist also nicht dasselbe wie der gleich nummerierte Pflegegrad.
Die alte Pflegestufe III wurde 2017 zu Pflegegrad 4, bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz oder als Härtefall zu Pflegegrad 5.
Was die Pflegereform für Pflegegrad 3 bedeuten würde
Stand und Quellen
Stand: 30. Oktober 2026. Gesetzestexte und Richtlinien gelesen am 29.10.2026 und 30.10.2026. Nächste Prüfung: Dezember 2026, nach der Abstimmung im Bundesrat über die Pflegereform.
Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte entstehen maschinell und werden an den unten verlinkten Gesetzen und Richtlinien geprüft; eine Pflegefachkraft oder ein Anwalt hat sie nicht geprüft. Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.
- § 14 SGB XI
- § 15 SGB XI
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI
- § 33 SGB XI
- § 28a SGB XI
- § 36 SGB XI
- § 37 SGB XI
- § 38 SGB XI
- § 39 SGB XI
- § 40 SGB XI
- § 41 SGB XI
- § 42 SGB XI
- § 42a SGB XI
- § 43 SGB XI
- § 43b SGB XI
- § 43c SGB XI
- § 84 SGB XI
- § 44 SGB XI
- § 5 SGB VI
- § 166 SGB VI
- § 3 Einkommensteuergesetz (Nummer 36)
- § 33b Einkommensteuergesetz (Pflege-Pauschbetrag)
- § 45 SGB XI
- § 45a SGB XI
- § 45b SGB XI
- § 140 SGB XI
- vdek: Eigenanteile im Pflegeheim, Auswertung zum 1. Juli 2026
- Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 (Bundesgesundheitsministerium, PDF)
- AOK-Bundesverband: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Stand 27.10.2026)
- § 15 SGB XI in der bis 31.12.2016 geltenden Fassung (Wortlaut bei buzer.de)
- § 7a SGB XI