Welcher Pflegegrad bei wie vielen Punkten
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Bedeutung laut Gesetz |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigungen |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigungen |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigungen |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigungen |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
So steht es in § 15 Absatz 3 SGB XI. Zwei Ausnahmen: Pflegegrad 5 gibt es auch unter 90 Punkten, wenn beide Arme und beide Beine vollständig und auch mit Hilfsmitteln nicht mehr gebraucht werden können (§ 15 Absatz 4, Begutachtungs-Richtlinien Ziffer F 4.1.B; mehr auf der Seite Pflegegrad 5). Kinder bis 18 Monate werden in der Regel einen Grad höher eingestuft, ab 70 Punkten in Pflegegrad 5 (§ 15 Absatz 7).
Was jeder Pflegegrad im Monat bringt
Die wichtigsten Beträge bei Pflege zu Hause und im Heim nach dem heute geltenden Gesetz. Mehr zu jedem Grad, mit Rechenbeispielen, auf seiner eigenen Seite.
| im Monat | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeldwenn Angehörige pflegen (§ 37) | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegedienst bisPflegesachleistung (§ 36) | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tages- oder Nachtpflege biszusätzlich (§ 41) | – | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
| Entlastungsbetrag bisgegen Beleg (§ 45b) | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis§ 40 | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
| Pflegeheim, Anteil der Kassein Pflegegrad 1 als Zuschuss (§ 43) | 131 € | 805 € | 1.319 € | 1.855 € | 2.096 € |
Die Tabelle lässt sich seitlich wischen.
Dazu kommen je Jahr bis zu 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI) und bis zu 4.180 € je Umbau der Wohnung ab Pflegegrad 1 (§ 40 Absatz 4). Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren; dann sinkt das Pflegegeld anteilig, wie die Pflegegrad-Seiten mit einem kleinen Rechner zeigen. In den Pflegegraden 2 bis 5 ist der Eigenanteil im selben Pflegeheim gleich hoch; warum, steht bei Pflegegrad 4 im Heim. Die beiden Leistungen, nach denen am meisten gefragt wird, haben eigene Seiten: Pflegegeld und Entlastungsbetrag.
So entsteht der Pflegegrad: sechs Bereiche
Die Gutachterin fragt in sechs Bereichen, was die Person allein schafft. Jeder Bereich bringt höchstens einen festen Teil der 100 Punkte (§ 15 Absatz 2, Anlage 2):
- Mobilität: bis 10 Punkte aufstehen, sich in der Wohnung bewegen, Treppen steigen
- Denken und Verständigung: bis 15 Punkte Personen erkennen, sich zeitlich und örtlich zurechtfinden, Entscheidungen treffen
- Verhalten und Psyche: bis 15 Punkte nächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr von Hilfe; gezählt wird, wie oft jemand eingreifen muss
- Selbstversorgung: bis 40 Punkte waschen, anziehen, essen, trinken, Toilette; Essen zählt dreifach, Trinken und Toilette doppelt
- Krankheit und Therapie: bis 20 Punkte Medikamente, Verbände, Messungen, begleitete Arztbesuche, Diät
- Alltag und Kontakte: bis 15 Punkte den Tag gestalten, schlafen, sich beschäftigen, Kontakte halten
Bereich 2 und 3 zählen nicht zusammen: Gewertet wird nur der höhere von beiden, darum kommen höchstens 100 Punkte zusammen. Innerhalb eines Bereichs steigen die Punkte in Stufen: In der Selbstversorgung bringt jede Stufe 10 Punkte, und schon eine einzige Antwort mehr kann über eine solche Stufe heben.
Welcher Pflegegrad bei Schlaganfall, Demenz oder Krebs?
Eine Diagnose allein legt keinen Pflegegrad fest. Pflegebedürftig ist, wer wegen seiner Gesundheit im Alltag weniger selbständig ist, voraussichtlich für mindestens sechs Monate (§ 14 SGB XI). Zwei Menschen mit demselben Schlaganfall können darum in verschiedenen Graden landen: der eine geht nach der Reha wieder allein einkaufen, der andere braucht beim Waschen und Anziehen Hilfe.
Wie weit das auseinandergehen kann, zeigen unsere durchgerechneten Beispiele: Ein leichter Schlaganfall mit Hilfe beim Waschen und Anziehen landet bei Pflegegrad 2, unser Beispiel mit starken körperlichen Einschränkungen bei Pflegegrad 3. Eine Demenz landet je nach Stadium in Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Was zählt, sind die Folgen im Alltag; der Pflegegrad-Rechner rechnet Ihren Fall in 10 bis 15 Minuten aus.
Was Sie jetzt tun: Braucht jemand nach Krankenhaus oder Reha voraussichtlich auf Dauer Hilfe, stellen Sie den Antrag gleich; ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, und Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags (Pflegegrad beantragen, auch direkt aus der Klinik). Zur Begutachtung schreiben Sie vorher auf, wobei Hilfe nötig ist und wie oft (Begutachtung zum Pflegegrad).
Bei welchem Pflegegrad gibt es Treppenlift, Rollator, Pflegebett?
- Treppenlift und andere Umbauten: Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1 (§ 40 Absatz 4, § 28a). Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung („können … gewähren“); klären Sie ihn mit der Pflegekasse, bevor Sie den Auftrag vergeben.
- Pflegebett und andere Pflegehilfsmittel: ab Pflegegrad 1, wenn sie die Pflege erleichtern oder ein selbständigeres Leben ermöglichen; technische Hilfsmittel meist leihweise, für Erwachsene sonst mit 10 % Zuzahlung, höchstens 25 € je Hilfsmittel (§ 40 Absatz 1 und 3).
- Rollator und Rollstuhl: sind meist Hilfsmittel der Krankenkasse und hängen nicht von einem Pflegegrad ab (§ 33 SGB V). Sprechen Sie die Arztpraxis darauf an.
Früher Pflegestufe: was daraus wurde
Bis Ende 2016 gab es Pflegestufen; seit 1.1.2017 gibt es fünf Pflegegrade. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde ohne neue Begutachtung übergeleitet, meist einen Grad höher, bei Demenz zwei. Wer heute „Pflegestufe 2“ sucht, meint oft Pflegegrad 2; die alte Pflegestufe II wurde aber zu Pflegegrad 3 oder 4.
| Bis Ende 2016 | ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz | mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz |
|---|---|---|
| nur erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, ohne Pflegestufe („Pflegestufe 0“) | – | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe I | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe II | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
| Pflegestufe III | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| Pflegestufe III als Härtefall | Pflegegrad 5 | Pflegegrad 5 |
So kommen Sie zu einem Pflegegrad
- EinschätzenMit dem Pflegegrad-Rechner sehen Sie, ob sich ein Antrag lohnt und welcher Grad in Frage kommt.
- AntragEin Anruf bei der Pflegekasse genügt; Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags (Pflegegrad beantragen).
- BegutachtungEine Gutachterin kommt nach Hause und fragt die sechs Bereiche ab (Begutachtung zum Pflegegrad).
- BescheidSpätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag, mit dem Gutachten (§ 18c SGB XI).
- WiderspruchIst der Grad zu niedrig, haben Sie einen Monat Zeit (Widerspruch gegen den Pflegegrad).
Höherstufung, wenn es schwerer wird
Ist ein Grad bewilligt und es wird schwerer, stellen Sie bei der Pflegekasse einen neuen Antrag, so formlos wie den ersten. Danach kommt eine neue Begutachtung, die den ganzen Alltag bewertet; sie kann auch niedriger ausfallen. Prüfen Sie darum vorher mit dem Pflegegrad-Rechner, ob die nächste Schwelle erreicht ist, und legen Sie das letzte Gutachten daneben. Was der nächste Grad mehr bringt, zeigt die Tabelle oben; wie Sie sich vorbereiten: Begutachtung zum Pflegegrad.
Stand und Quellen
Stand: 30. Oktober 2026. Gesetzestexte und Richtlinien gelesen am 29.10.2026 und 30.10.2026. Nächste Prüfung: Dezember 2026, nach der Abstimmung im Bundesrat über die Pflegereform.
Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Die Texte entstehen maschinell und werden an den unten verlinkten Gesetzen und Richtlinien geprüft; eine Pflegefachkraft oder ein Anwalt hat sie nicht geprüft. Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.
- § 14 SGB XI
- § 15 SGB XI
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI
- § 33 SGB XI
- § 18c SGB XI
- § 33 SGB V
- § 28a SGB XI
- § 36 SGB XI
- § 37 SGB XI
- § 40 SGB XI
- § 41 SGB XI
- § 42a SGB XI
- § 43 SGB XI
- § 45b SGB XI
- § 140 SGB XI
- Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (in Kraft seit 1.10.2026)
- Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 (Bundesgesundheitsministerium, PDF)
- AOK-Bundesverband: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Stand 27.10.2026)