Zum Inhalt
Pflegegrad ermitteln

Pflegegrad ermitteln: Punkte, Geld und was jetzt zu tun ist

Mit denselben Punkten, nach denen die Pflegekasse begutachten lässt. Es zählt nicht nur, was der Körper noch schafft, sondern auch Gedächtnis, Orientierung und Verhalten: nach einem Sturz ebenso wie bei Demenz oder Parkinson.

Rechner starten 50 Fragen zum Antippen, 10 bis 15 Minuten, der Stand läuft mit, ohne Anmeldung

Liegt jemand im Krankenhaus und die Entlassung steht bevor? Dann zuerst die Pflegekasse anrufen: so geht der Anruf.

Ein unabhängiges Angebot der Klickhütte UG, Fehmarn, ohne Werbung. Wer dahintersteht

Die Antwort für Ihre Lage steht schon auf der Karte. Tippen Sie an, was passt, gern in beiden Fragen: Darunter erscheinen die nächsten Schritte. Freiwillig, gespeichert wird nichts.

Was ist bei Ihnen los?

Und wo stehen Sie im Verfahren?

Beispiel: so sieht ein Ergebnis aus (ausgedachte Person, nicht Ihr Ergebnis)

Pflegegrad 2

347 € Pflegegeld im Monat

42,5 von 100 Punkten, bis Pflegegrad 3 fehlen 5

  • Mobilität
  • Denken und Verständigung
  • Verhalten und Psyche
  • Selbstversorgung
  • Krankheit und Therapie
  • Alltag und Kontakte

Was ein Pflegegrad im Monat bringt, wenn Angehörige pflegen

Pflegegeld nach § 37, Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, Stand 29.10.2026. Den Entlastungsbetrag von 131 € gibt es in allen Pflegegraden zusätzlich, für anerkannte Hilfen im Alltag. Pflegt ein Pflegedienst, zahlt die Kasse statt des Pflegegelds bis zu 796 € (Pflegegrad 2) bis 2.299 € (Pflegegrad 5). Mehr zu beidem: Pflegegeld und Entlastungsbetrag.

Der Rechner

Beschreiben Sie den Alltag, wie er meistens ist, nicht einen besonders guten Tag. Schwankt es, etwa bei MS oder Parkinson, zählt das Bild über die Woche (gute und schlechte Tage). Wir speichern nichts: Lassen Sie die Seite offen, wenn Sie eine Pause machen. Mit etwas Hilfe heißt: schafft das meiste selbst, braucht aber Vorbereitung, Erinnerung oder Hilfe bei Teilen. Nur zum kleinen Teil allein heißt: jemand muss das meiste übernehmen. Fragen ohne Antwort zählen 0 Punkte, wie „allein“.

Im Gutachten heißen die Stufen: allein = selbständig · mit etwas Hilfe = überwiegend selbständig · nur zum kleinen Teil allein = überwiegend unselbständig · gar nicht allein = unselbständig (Anlage 1 zu § 15 SGB XI).

Bereich 1 von 6, zählt 10 %

Mobilität

Wie bewegt sich die Person innerhalb der Wohnung?

Hier trifft nichts zu, weiter zum nächsten Bereich

Positionswechsel im Bettsich umdrehen, aufsetzen
Halten einer stabilen Sitzpositionaufrecht sitzen, ohne zur Seite zu kippen
Umsetzenvom Bett auf den Stuhl, vom Stuhl aufstehen
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichsvon Zimmer zu Zimmer, auch mit Rollator
Treppensteigeneine Etage hinauf und hinunter

Bereich 2 von 6, zählt 15 % (mit Modul 3)

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Wie gut gelingen Denken, Erinnern und Verständigung?

Hier trifft nichts zu, weiter zum nächsten Bereich

Erkennen von Personen aus dem näheren UmfeldAngehörige, Nachbarn, Pflegekräfte
Örtliche Orientierungsich in der Wohnung und der Umgebung zurechtfinden
Zeitliche OrientierungTageszeit, Wochentag, Jahreszeit
Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungenwas heute oder kürzlich passiert ist
Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungenetwa Kaffee kochen, sich der Reihe nach anziehen
Treffen von Entscheidungen im Alltagwas anziehen, wann essen, ob hinausgehen
Verstehen von Sachverhalten und Informationeneinen Brief, eine Nachricht, einen Termin
Erkennen von Risiken und Gefahrenheißer Herd, Straßenverkehr, Glätte
Mitteilen von elementaren BedürfnissenHunger, Durst, Schmerz, Frieren
Verstehen von Aufforderungeneinfache Bitten wie „Bitte setz dich“
Beteiligen an einem Gesprächzuhören, antworten, beim Thema bleiben

Bereich 3 von 6, zählt 15 % (mit Modul 2)

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Wie oft kommt das vor, sodass jemand eingreifen oder beruhigen muss?

Hier trifft nichts zu, weiter zum nächsten Bereich

Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeitenziellos umherlaufen, nicht still sitzen können
Nächtliche Unruhenachts umhergehen, andere wecken
Selbstschädigendes und autoaggressives Verhaltensich kratzen, schlagen, verletzen
Beschädigen von GegenständenDinge werfen, zerreißen, zerstören
Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personenschlagen, treten, stoßen
Verbale Aggressionbeschimpfen, drohen
Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeitenlautes Rufen, Schreien, Klagen
Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender MaßnahmenWaschen, Essen oder Medikamente verweigern
Wahnvorstellungensich verfolgt oder bestohlen fühlen
Ängstestarke Ängste, die Zuspruch brauchen
Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslagezu nichts aufraffen, auch nicht zum Essen
Sozial inadäquate Verhaltensweisendistanzlos, unpassend im Umgang mit anderen
Sonstige pflegerelevante inadäquate HandlungenDinge verstecken, Ungenießbares essen

Bereich 4 von 6, zählt 40 %

Selbstversorgung

Wie viel schafft die Person bei Körperpflege, Anziehen, Essen und Toilette allein?

Hier trifft nichts zu, weiter zum nächsten Bereich

Waschen des vorderen OberkörpersHände, Gesicht, Arme, Brust
Körperpflege im Bereich des KopfesKämmen, Zähne oder Prothese, Rasieren
Waschen des Intimbereichs
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare
An- und Auskleiden des Oberkörpers
An- und Auskleiden des Unterkörpersauch Strümpfe und Schuhe
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von GetränkenBrot schmieren, Fleisch schneiden, Flasche öffnen
Essenzählt dreifach
Trinkenzählt doppelt
Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhlszählt doppelt
Ernährung über Sonde oder Infusiontäglich und voraussichtlich mindestens sechs Monate, mit Hilfe durch andere

Bereich 5 von 6, zählt 20 %

Umgang mit Krankheit und Therapie

Wobei braucht die Person wegen Krankheit oder Behandlung Hilfe, und wie oft?

Hier trifft nichts zu, weiter zum nächsten Bereich

Medikamente, Spritzen, Messungen, Einreibungen, Hilfsmittel5.1–5.7: Medikamente geben, Spritzen, Port versorgen, Absaugen oder Sauerstoff, Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen, Blutzucker oder Blutdruck messen und deuten, Kompressionsstrümpfe oder Prothesen anlegen. Nur Hilfen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind; alle zusammenzählen und auf den Tag umrechnen: weniger als 7-mal in der Woche heißt „seltener als einmal täglich“.
Wunden, Stoma, Katheter, Therapie zu Hause5.8–5.11: Verband wechseln, Stoma versorgen, Einmalkatheter oder Abführhilfen, Übungen nach Anleitung der Therapeutin. Nur Hilfen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate nötig sind; alle zusammenzählen.
Arztbesuche und aufwendige Behandlungen5.12–5.15: nur Termine, zu denen die Person begleitet werden muss, regelmäßig und voraussichtlich mindestens sechs Monate lang.
Arztbesuche
Therapie oder andere Einrichtung, bis 3 Stunden
Arzt, Therapie oder Einrichtung, länger als 3 Stunden
Zeit- und technikintensive Behandlung zu Hause
Einhaltung einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriftenetwa Diabetes-Kost, Trinkmenge, Schonung nach Operation

Bereich 6 von 6, zählt 15 %

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wie gut gestaltet die Person ihren Tag und hält Kontakt zu anderen?

Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungenaufstehen, essen, schlafen gehen zu passenden Zeiten
Ruhen und Schlafeneinschlafen, durchschlafen, nachts Hilfe nötig
SichbeschäftigenRadio, Zeitung, Handarbeit, Garten
Vornehmen von in die Zukunft gerichteten PlanungenTermine, Einkäufe, den nächsten Tag planen
Interaktion mit Personen im direkten Kontaktmit Besuch oder Mitbewohnern umgehen
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldsanrufen, Besuche verabreden

Ergebnis nach Ihren Angaben

Kein Pflegegrad

0 von 100 Punkten. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1.

Punkte je Bereich
BereichEinzelpunktegewichtet
Mobilität 00
Denken und Verständigungzählt nur der höhere von beiden 00
Verhalten und Psychezählt nur der höhere von beiden 00
Selbstversorgung 00
Krankheit und Therapie 00
Alltag und Kontakte 00
Gesamtpunkte0

So geht es weiter

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen, also bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt; lassen Sie sich den Antrag schriftlich bestätigen. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird (§ 33 SGB XI). Was Sie am Telefon sagen: Pflegegrad beantragen.
  2. Begutachtung. Die Pflegekasse lässt in der Wohnung prüfen, wie selbständig die Person ist, mit denselben Bereichen wie dieser Rechner (§ 18a SGB XI). Den Bescheid muss sie spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag schicken; sonst zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche Verspätung (§ 18c SGB XI). Wie Sie sich vorbereiten: Begutachtung zum Pflegegrad.
  3. Bescheid prüfen. Weicht der Pflegegrad deutlich von Ihrem Ergebnis ab, vergleichen Sie das Gutachten mit Ihren Antworten hier. Ein Widerspruch gegen den Pflegegrad ist innerhalb eines Monats möglich (§ 84 Sozialgerichtsgesetz).
  4. Kostenlose Hilfe: Wer Leistungen beantragt hat, hat Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekasse (§ 7a SGB XI). In vielen Ländern gibt es zusätzlich Pflegestützpunkte (§ 7c).

Der Rechner gibt eine Orientierung, keine Entscheidung. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung. Für Kinder gelten Vergleichswerte gleichaltriger Kinder und bis 18 Monate eigene Schwellen (§ 15 Absatz 6 und 7 SGB XI); dafür ist dieser Rechner nicht gebaut. In besonderen Fällen kann die Pflegekasse auch unter 90 Punkten Pflegegrad 5 zuerkennen (§ 15 Absatz 4).

Rechenbeispiel: Frau M., 82, nach einem Sturz

Nicht Ihr Ergebnis: eine ausgedachte Person, damit Sie sehen, wie aus Antworten ein Pflegegrad wird. Sie lebt allein, die Tochter kommt jeden zweiten Tag.

Bereichwas zutrifftgewichtete Punkte
Mobilitätsteht mit Mühe auf, Treppe nur mit Hilfe5
Denken und Verständigunggeistig klar0 (zählt nicht)
Verhalten und Psycheab und zu ängstlich3,75
SelbstversorgungDuschen und Anziehen unten herum nur mit Hilfe20
Krankheit und Therapiebraucht Hilfe bei den Tabletten, Diabetes-Kost10
Alltag und Kontakteplant ungern voraus, ruft selten jemanden an3,75
Gesamt42,5

42,5 Punkte ergeben Pflegegrad 2 und 347 € Pflegegeld im Monat. Am meisten trägt die Selbstversorgung bei, weil sie 40 % zählt.

Schon woanders nachgelesen?

Dann kennen Sie die Regeln: sechs Bereiche, Gewichtung, Schwellen von 12,5 bis 90 Punkten. Was eine allgemeine Antwort nicht leistet, macht dieser Rechner:

  • Er rechnet Ihren Fall aus, mit jeder Regel aus dem Gesetz, auch den kleinen: Essen zählt dreifach, Inkontinenz-Fragen nur unter Bedingungen, Arztbesuche nach einer eigenen Punkte-Tabelle.
  • Er zeigt, wo die nächste Schwelle liegt und was sie im Monat ausmacht.
  • Jede Zahl ist am Gesetzestext belegt, mit Link und Stand, und die geplante Pflegereform ist vermerkt.

So rechnen wir

Wir rechnen genau nach dem Begutachtungsinstrument in § 15 SGB XI und seinen zwei Anlagen. In drei Schritten:

  1. Einzelpunkte je Frage. Die meisten Antworten bringen 0 bis 3 Punkte. Stärker zählen Essen (bis 9), Trinken und Toilette (je bis 6), Ernährung über eine Sonde (bis 6), Arzt- und Therapiebesuche (bis 6) und Verhaltensweisen nach Häufigkeit (bis 5) (Anlage 1).
  2. Gewichtete Punkte je Bereich. Die Einzelpunkte eines Bereichs werden addiert und über eine feste Tabelle in gewichtete Punkte umgesetzt (Anlage 2, unten). Von den Bereichen 2 und 3 zählt nur der höhere.
  3. Pflegegrad aus der Summe. Die gewichteten Punkte ergeben zusammen höchstens 100. Der Pflegegrad folgt aus den Schwellen in § 15 Absatz 3.
Bereichkeinegeringeerheblicheschwereschwerste
Mobilität 0–1 → 02–3 → 2,54–5 → 56–9 → 7,510–15 → 10
Denken und Verständigung 0–1 → 02–5 → 3,756–10 → 7,511–16 → 11,2517–33 → 15
Verhalten und Psyche 0–0 → 01–2 → 3,753–4 → 7,55–6 → 11,257–65 → 15
Selbstversorgung 0–2 → 03–7 → 108–18 → 2019–36 → 3037–54 → 40
Krankheit und Therapie 0–0 → 01–1 → 52–3 → 104–5 → 156–15 → 20
Alltag und Kontakte 0–0 → 01–3 → 3,754–6 → 7,57–11 → 11,2512–18 → 15

Lesebeispiel: 10 Einzelpunkte in der Selbstversorgung liegen im Bereich 8–18 und ergeben 20 gewichtete Punkte.

Wer hinter dieser Seite steht

Die Klickhütte UG ist eine kleine Firma von Nils Kummer auf Fehmarn. Auf dieser Seite verkaufen wir nichts, zeigen keine Werbung und fragen nicht nach Ihrer E-Mail-Adresse. Wir zählen anonym, wie oft unsere Seiten aufgerufen werden: ohne Cookies, ohne Speicherung auf Ihrem Gerät und ohne Ihre IP-Adresse zu speichern; Ihre Antworten zählen wir nicht (so zählen wir). Die Rechenregeln stammen wörtlich aus dem Gesetz; eine Pflegefachkraft hat sie nicht geprüft. Bereich 5 fassen wir zu vier Fragen zusammen, gerechnet wird er wie im Gesetz.

Wer die Seite verantwortet, steht unter Über uns; wie Texte und Rechner entstehen und geprüft werden, unter So entstehen unsere Inhalte.

Quellen

Gesetzestexte gelesen am 29.10.2026 bei gesetze-im-internet.de. Nächste Prüfung: Dezember 2026, nach der Abstimmung im Bundesrat über die Pflegereform. Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.