Pflegegrad ermitteln: Punkte, Geld und was jetzt zu tun ist
Mit denselben Punkten, nach denen die Pflegekasse begutachten lässt. Es zählt nicht nur, was der Körper noch schafft, sondern auch Gedächtnis, Orientierung und Verhalten, etwa bei Demenz.
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Freiwillig: Wählen Sie, was am ehesten passt, dann zeigen wir, was für Sie jetzt wichtig ist.
Und was ist bei Ihnen los?
Das ist für Sie jetzt wichtig
Die Entlassung steht bevor: Jetzt zählt zuerst ein Anruf bei der Pflegekasse. So geht er.
Aus der Ferne ist es schwer einzuschätzen. So kommen Sie trotzdem zu einem verlässlichen Bild.
Pflege und Beruf zugleich, das zehrt. Diese Hilfen stehen Ihnen zu.
Sie kümmern sich jeden Tag. Hier geht es Schritt für Schritt und ohne Eile.
Hilfe anzunehmen ist Ihr gutes Recht. So finden Sie heraus, was Ihnen zusteht.
- Rufen Sie heute die Pflegekasse an, das ist die Krankenkasse Ihres Angehörigen (Nummer auf der Versichertenkarte oder der Website der Kasse). Sagen Sie: „Ich möchte für meine Mutter / meinen Vater Leistungen der Pflegeversicherung beantragen.“ Halten Sie die Versichertennummer bereit und fragen Sie, ob die Kasse eine Vollmacht von Ihnen braucht. Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags (§ 33 SGB XI).
- Sagen Sie am Telefon ausdrücklich, wann die Entlassung ist und dass die Versorgung danach geklärt werden muss. Dann findet die Begutachtung schon in der Klinik statt, spätestens am fünften Arbeitstag nach dem Antrag (§ 18a Absatz 5 SGB XI). Der Sozialdienst der Klinik hilft dabei.
- Wenn Sie arbeiten: Um die Pflege in einer akuten Lage zu organisieren, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben (§ 2 Pflegezeitgesetz); dafür gibt es Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI).
- Vergesslichkeit und Verwirrtheit zählen mit, nicht nur das, was der Körper schafft. Bei Demenz kommen so oft mehr Punkte zusammen als gedacht.
- Füllen Sie den Rechner mit jemandem aus, der den Alltag vor Ort erlebt, oder notieren Sie beim nächsten Besuch, wobei Hilfe nötig ist. Jede Frage lässt sich einzeln ändern.
- Die Pflegeberatung der Pflegekasse kommt auf Wunsch nach Hause und bezieht Angehörige mit ein (§ 7a SGB XI).
- Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld. Es geht an die gepflegte Person, die es zum Beispiel an Sie weitergeben kann (§ 37 SGB XI).
- Zusätzlich gibt es in jedem Pflegegrad bis zu 131 € im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag, etwa Betreuung oder Haushaltshilfe durch zugelassene Anbieter (§ 45b SGB XI).
- In einer akuten Lage dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um die Pflege zu organisieren (§ 2 Pflegezeitgesetz), mit Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI).
- Sie müssen nicht alle Fragen beantworten. Ändern Sie nur, was nicht passt; was leer bleibt, zählt wie „allein“.
- Die Pflegeberatung der Pflegekasse kommt auf Wunsch zu Ihnen nach Hause und hilft beim Antrag (§ 7a SGB XI).
- Der Antrag selbst ist ein Anruf bei der Pflegekasse. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags (§ 33 SGB XI).
- Der Rechner fragt nach „der Person“, damit sind dann Sie gemeint. Beschreiben Sie einen gewöhnlichen Tag, nicht einen besonders guten.
- Es zählt, was voraussichtlich mindestens sechs Monate so bleibt (§ 14 SGB XI). Schwankt es stark, etwa bei MS oder Parkinson, notieren Sie gute und schlechte Tage und sagen Sie beides beim Termin.
- Den Antrag stellen Sie selbst mit einem Anruf bei Ihrer Pflegekasse; das ist die Krankenkasse.
- Der Antrag ist ein Anruf oder ein formloses Schreiben an die Pflegekasse; lassen Sie ihn sich schriftlich bestätigen. Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags (§ 33 SGB XI), darum lieber früh als spät.
- Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden; sonst zahlt sie 70 € je begonnene Woche Verspätung (§ 18c SGB XI).
- Die Begutachtung findet in der Wohnung statt (§ 18a Absatz 2 SGB XI) und fragt dieselben sechs Bereiche ab wie dieser Rechner.
- Füllen Sie den Rechner vorher aus und drucken Sie das Ergebnis. Bitten Sie eine vertraute Person dazu, die den Alltag kennt.
- Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen, schriftlich oder zur Niederschrift (§ 84 Sozialgerichtsgesetz).
- Füllen Sie den Rechner aus und legen Sie das Gutachten daneben: In welchen Bereichen wurden weniger Punkte vergeben als bei Ihnen? Liegt es Ihnen nicht vor, fragen Sie die Pflegekasse danach.
- Unten im Ergebnis können Sie das Datum des Bescheids eingeben; wir rechnen aus, bis wann der Widerspruch spätestens eingehen sollte.
- Geben Sie im Ergebnis den bisherigen Pflegegrad an: Sie sehen, ob die nächste Schwelle erreicht ist und was es im Monat mehr wäre.
- Liegt das Ergebnis klar höher, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung.
Rechner starten 49 Fragen, 10 bis 15 Minuten
Ein unabhängiges Angebot der Klickhütte UG, Fehmarn: ohne Werbung, ohne Anmeldung. Wer wir sind
Pflegegrad 2
347 € Pflegegeld im Monat
42,5 von 100 Punkten, bis Pflegegrad 3 fehlen 5
- Mobilität
- Denken und Verständigung
- Verhalten und Psyche
- Selbstversorgung
- Krankheit und Therapie
- Alltag und Kontakte
- Rechnet wie das Gesetz alle 64 Kriterien aus § 15 SGB XI, in 49 Fragen
- Geprüft am Gesetzestext Stand 29.10.2026, Pflegereform im Blick
- Ohne Anmeldung und E-Mail keine Cookies, Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät
- Ergebnis zum Mitnehmen ausdrucken oder als PDF speichern
Schon woanders nachgelesen?
Dann kennen Sie die Regeln: sechs Bereiche, Gewichtung, Schwellen von 12,5 bis 90 Punkten. Was eine allgemeine Antwort nicht leistet, macht dieser Rechner:
- Er rechnet Ihren Fall aus, mit jeder Regel aus dem Gesetz, auch den kleinen: Essen zählt dreifach, Inkontinenz-Fragen nur unter Bedingungen, Arztbesuche nach einer eigenen Punkte-Tabelle.
- Er zeigt, wo die nächste Schwelle liegt und was sie im Monat ausmacht.
- Jede Zahl ist am Gesetzestext belegt, mit Link und Stand, und die geplante Pflegereform ist vermerkt.
Was ein Pflegegrad im Monat bringt, wenn Angehörige pflegen
- Pflegegrad 1131 €nur Entlastungsbetragab 12,5 Punkten
- Pflegegrad 2347 €Pflegegeldab 27 Punkten
- Pflegegrad 3599 €Pflegegeldab 47,5 Punkten
- Pflegegrad 4800 €Pflegegeldab 70 Punkten
- Pflegegrad 5990 €Pflegegeldab 90 Punkten
Pflegegeld nach § 37, Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, Stand 29.10.2026. Den Entlastungsbetrag von 131 € gibt es in allen Pflegegraden zusätzlich, für anerkannte Hilfen im Alltag. Pflegt ein Pflegedienst, zahlt die Kasse statt des Pflegegelds bis zu 796 € (Pflegegrad 2) bis 2.299 € (Pflegegrad 5). Mehr zu beidem: Pflegegeld und Entlastungsbetrag.
Ergebnis nach Ihren Angaben
Kein Pflegegrad
0 von 100 Punkten. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1.
Für Ihre Lage: Falls noch nicht geschehen: Stellen Sie den Antrag sofort, noch vor der Entlassung.
Für Ihre Lage: Besprechen Sie das Ergebnis mit jemandem vor Ort, bevor Sie den Antrag stellen; der Antrag selbst geht per Telefon.
Für Ihre Lage: Je früher der Antrag, desto früher die Entlastung: Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags.
Für Ihre Lage: Rufen Sie die Pflegekasse an und bitten Sie um Pflegeberatung zu Hause; das kostet nichts.
Für Ihre Lage: Steht Ihnen nach diesem Ergebnis ein Pflegegrad zu, stellen Sie den Antrag; Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags.
Für Ihren Stand: Drucken Sie dieses Ergebnis aus und legen Sie es beim Termin bereit.
Für Ihren Stand: Liegt Ihr Ergebnis höher als der Bescheid, denken Sie an die Frist: Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt.
Für Ihren Stand: Vergleichen Sie unten mit dem bisherigen Pflegegrad.
Was Ihnen bei Pflege zu Hause zustehen würde, im Monat
| Pflegegeldwenn Angehörige oder Bekannte pflegen; geht an die pflegebedürftige Person | – |
| PflegesachleistungHöchstbetrag, wenn ein Pflegedienst pflegt | – |
| Entlastungsbetragzweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, gegen Beleg erstattet | – |
Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren; dann sinkt das Pflegegeld anteilig.
Punkte je Bereich
| Bereich | Einzelpunkte | gewichtet |
|---|---|---|
| Mobilität | 0 | 0 |
| Denken und Verständigungzählt nur der höhere von beiden | 0 | 0 |
| Verhalten und Psychezählt nur der höhere von beiden | 0 | 0 |
| Selbstversorgung | 0 | 0 |
| Krankheit und Therapie | 0 | 0 |
| Alltag und Kontakte | 0 | 0 |
| Gesamtpunkte | 0 |
So geht es weiter
- Antrag bei der Pflegekasse stellen, also bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt; lassen Sie sich den Antrag schriftlich bestätigen. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird (§ 33 SGB XI). Was Sie am Telefon sagen: Pflegegrad beantragen.
- Begutachtung. Die Pflegekasse lässt in der Wohnung prüfen, wie selbständig die Person ist, mit denselben Bereichen wie dieser Rechner (§ 18a SGB XI). Den Bescheid muss sie spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag schicken; sonst zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche Verspätung (§ 18c SGB XI). Wie Sie sich vorbereiten: Begutachtung zum Pflegegrad.
- Bescheid prüfen. Weicht der Pflegegrad deutlich von Ihrem Ergebnis ab, vergleichen Sie das Gutachten mit Ihren Antworten hier. Ein Widerspruch gegen den Pflegegrad ist innerhalb eines Monats möglich (§ 84 Sozialgerichtsgesetz).
- Kostenlose Hilfe: Wer Leistungen beantragt hat, hat Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekasse (§ 7a SGB XI). In vielen Ländern gibt es zusätzlich Pflegestützpunkte (§ 7c).
Der Rechner gibt eine Orientierung, keine Entscheidung. Über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung. Für Kinder gelten Vergleichswerte gleichaltriger Kinder und bis 18 Monate eigene Schwellen (§ 15 Absatz 6 und 7 SGB XI); dafür ist dieser Rechner nicht gebaut. In besonderen Fällen kann die Pflegekasse auch unter 90 Punkten Pflegegrad 5 zuerkennen (§ 15 Absatz 4).
Rechenbeispiel: Frau M., 82, nach einem Sturz
Nicht Ihr Ergebnis: eine ausgedachte Person, damit Sie sehen, wie aus Antworten ein Pflegegrad wird. Sie lebt allein, die Tochter kommt jeden zweiten Tag.
| Bereich | was zutrifft | gewichtete Punkte |
|---|---|---|
| Mobilität | steht mit Mühe auf, Treppe nur mit Hilfe | 5 |
| Denken und Verständigung | geistig klar | 0 (zählt nicht) |
| Verhalten und Psyche | ab und zu ängstlich | 3,75 |
| Selbstversorgung | Duschen und Anziehen unten herum nur mit Hilfe | 20 |
| Krankheit und Therapie | braucht Hilfe bei den Tabletten, Diabetes-Kost | 10 |
| Alltag und Kontakte | plant ungern voraus, ruft selten jemanden an | 3,75 |
| Gesamt | 42,5 | |
42,5 Punkte ergeben Pflegegrad 2 und 347 € Pflegegeld im Monat. Am meisten trägt die Selbstversorgung bei, weil sie 40 % zählt.
So rechnen wir
Wir rechnen genau nach dem Begutachtungsinstrument in § 15 SGB XI und seinen zwei Anlagen. In drei Schritten:
- Einzelpunkte je Frage. Die meisten Antworten bringen 0 bis 3 Punkte. Stärker zählen Essen (bis 9), Trinken und Toilette (je bis 6), Ernährung über eine Sonde (bis 6), Arzt- und Therapiebesuche (bis 6) und Verhaltensweisen nach Häufigkeit (bis 5) (Anlage 1).
- Gewichtete Punkte je Bereich. Die Einzelpunkte eines Bereichs werden addiert und über eine feste Tabelle in gewichtete Punkte umgesetzt (Anlage 2, unten). Von den Bereichen 2 und 3 zählt nur der höhere.
- Pflegegrad aus der Summe. Die gewichteten Punkte ergeben zusammen höchstens 100. Der Pflegegrad folgt aus den Schwellen in § 15 Absatz 3.
| Bereich | keine | geringe | erhebliche | schwere | schwerste |
|---|---|---|---|---|---|
| Mobilität | 0–1 → 0 | 2–3 → 2,5 | 4–5 → 5 | 6–9 → 7,5 | 10–15 → 10 |
| Denken und Verständigung | 0–1 → 0 | 2–5 → 3,75 | 6–10 → 7,5 | 11–16 → 11,25 | 17–33 → 15 |
| Verhalten und Psyche | 0–0 → 0 | 1–2 → 3,75 | 3–4 → 7,5 | 5–6 → 11,25 | 7–65 → 15 |
| Selbstversorgung | 0–2 → 0 | 3–7 → 10 | 8–18 → 20 | 19–36 → 30 | 37–54 → 40 |
| Krankheit und Therapie | 0–0 → 0 | 1–1 → 5 | 2–3 → 10 | 4–5 → 15 | 6–15 → 20 |
| Alltag und Kontakte | 0–0 → 0 | 1–3 → 3,75 | 4–6 → 7,5 | 7–11 → 11,25 | 12–18 → 15 |
Lesebeispiel: 10 Einzelpunkte in der Selbstversorgung liegen im Bereich 8–18 und ergeben 20 gewichtete Punkte.
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Die Klickhütte UG ist eine kleine Firma von Nils Kummer auf Fehmarn. Auf dieser Seite verkaufen wir nichts, zeigen keine Werbung und fragen nicht nach Ihrer E-Mail-Adresse. Wir zählen anonym, wie oft unsere Seiten aufgerufen werden: ohne Cookies, ohne Speicherung auf Ihrem Gerät und ohne Ihre IP-Adresse zu speichern; Ihre Antworten zählen wir nicht (so zählen wir). Die Rechenregeln stammen wörtlich aus dem Gesetz; eine Pflegefachkraft hat sie nicht geprüft. Bereich 5 fassen wir zu vier Fragen zusammen, gerechnet wird er wie im Gesetz.
Quellen
- § 14 SGB XI
- § 15 SGB XI
- Anlage 1 zu § 15 SGB XI
- Anlage 2 zu § 15 SGB XI
- § 18a SGB XI
- § 18c SGB XI
- § 33 SGB XI
- § 36 SGB XI
- § 37 SGB XI
- § 45b SGB XI
- § 7a SGB XI
- § 7c SGB XI
- § 84 Sozialgerichtsgesetz
- § 64 Sozialgerichtsgesetz
- § 44a SGB XI
- § 2 Pflegezeitgesetz
- AOK-Bundesverband: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Stand 27.10.2026)
Gesetzestexte gelesen am 29.10.2026 bei gesetze-im-internet.de. Nächste Prüfung: Dezember 2026, nach der Abstimmung im Bundesrat über die Pflegereform. Verantwortlich: Nils Kummer, Klickhütte UG. Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@klickhuette.de.